Werbung an Litfassäulen ?

Hallo.
Ich habe mal eine allgemeine, vielleicht auch eher rechtliche Frage.
Ihr kennt doch sicherlich alle Litfassäulen ? Die sind meist mit Werbung für irgendwelche Events beklebt.

Nun meine Frage. Kann ich da auch etwas für meine GEschäftseröffnun anbringen oder bekomm ich da eine aufs Dach? Wäre eine ideale und billige Werbemethode. Vielleicht nicht die schönste aber in Zeiten wo Arbeitslosigkeit ein Hauptthema is, ist mir eigentlich jedes Mittel recht Kunden aufmerksam zu machen.

Hallo,

Ich habe mal eine allgemeine, vielleicht auch eher rechtliche
Frage.
Ihr kennt doch sicherlich alle Litfassäulen ? Die sind meist
mit Werbung für irgendwelche Events beklebt.

Nun meine Frage. Kann ich da auch etwas für meine
GEschäftseröffnun anbringen oder bekomm ich da eine aufs Dach?

Garantiert! Die Dinger werden von Werbeagenturen aufgebaut und kosten Geld. Natürlich darf die nur der Eigentümer bekleben (lassen).

Was ich aber immer häufiger sehe, sind Plakate an Brückengeländern. Die gehören mit Sicherheit der Gemeinde. Frag doch da nach 'ner Genehmigung, dann gibt’s auch keinen Ärger.

Gruß, Rainer

Wie sieht es mit Brückenpfeilern aus?
Wie seiht es dann mit den Pfosten einer überführenden Brücke aus ? Die Brücke gehört ja an sich niemand also jedenfalls keiner Werbeagentur oder so. Kenn da so eine die is z. b. zugeschustert mit jedem misst kreuz und quer, hätte aber ne gute possizion weil da oft autos halten müssen wegen ner ampel…

wie sieht es damit aus ?

Tag,

Wie seiht es dann mit den Pfosten einer überführenden Brücke
aus ?

Ohne Erlaubnis: verboten. Mal fragen beim Ordnungsamt. Kostet nix.

Gruß

Heike

Hallo Marco!

Man kann Litfassäulen und Brückengeländer bekleben oder Zettel an der Tankstelle auslegen. Aber: Triffst Du dort Deine Zielgruppe? Was hast Du davon, wenn Rentner, Hausfrauen und schulpflichtige Kinder Deine Werbung sehen? Bei Werbeträgern zahlst Du nach Standort, Publikumsfrequenz, ganz unabhängig davon, ob es DEINE Zielgruppe ist. Damit wird der Erfolg zum (teuren) Zufall. Geschäft sollte man aber nicht vom Zufall abhängig machen. Statt also an Kreti und Pleti zu streuen, grenzt Du die Zielgruppe möglich präzise ein und suchst dann eine geeignete Methode, möglichst nur die Zielgruppe anzusprechen. Alle anderen werden ausgegrenzt, weil damit nutzlos Geld verbrannt wird.
Wenn Du Deine Zielgruppe hast, mußt Du sie ansprechen. Du sprichst oder schreibst, Deine potentiellen Kunden hören und wenn es etwas bringen soll, müssen die richtigen Leute die Botschaft verstehen.
Aus Deiner Vika: "Werde mich auch in Kürze selbstständig machen und Content Management
Systeme anbieten. Primär jedoch die Administration von Windows und Linux Systemen und Networking Dienstleistungen.
"
Ich hoffe für Dich, daß Du Dich in Werbebotschaften einer anderen, nämlich einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache bedienen wirst. Wenn Du mit der Botschaft zeigen möchtest, welche tollen Schlagworte Du kennst, wirst Du keinen einzigen Kunden gewinnen. Ein potentieller Kunde, der nur Bahnhof versteht, dem unterschwellig nahegebracht wird, wie doof er ist, wird vermutlich kein Kunde. Jedenfalls nicht DEIN Kunde.

Gruß
Wolfgang

Die Brücke gehört ja an sich niemand also jedenfalls
keiner Werbeagentur oder so. Kenn da so eine die is z. b.
zugeschustert mit jedem misst kreuz und quer, hätte aber ne
gute possizion weil da oft autos halten müssen wegen ner
ampel…

Merkt dir einfach ein:

  • Wenn es nicht dein Eigentum ist, gehört es jemand anderem!
  • Wenn es jemand anderem gehört, musst du um Erlaubnis fragen!

Ganz einfach! Es macht keinerlei Sinn alle Brückenpfosten nun durchzugehen und illusorisch zu fragen, dass der linke Pfosten vielleicht keinem gehört, der rechte aber schon.

Gruß
Falke

Das Anbringen von Webung, so wie du es vorhast, ist dir nicht gestattet. Weiter unten ein Auszug aus der Bauordnung. Hier ist die rechtliche Seite geregelt.

Litfaßsäulen: Hier kann der Eigentümer/Betreiber deine Werbung entfernen lassen und dir die Kosten in Rechnung stellen.

Brückengeländer: sind verkehrstechnische Schutzeinrichtungen und gehören zum öffentlichen Verkehrsraum. Da kannst du auch gleich die Verkehrsschilder bekleben.

Deine Adresse hast du ja sicherlich auf dener Werbung vermerkt.

Rein rechtlich darfst du noch nicht einmal ein Werbeschild auf deinem eigenen Grundstück aufstellen, dazu brauchst du eine Baugenehmigung.

Spezielle Vorschriften gibt es bei Wahlplakaten.

Gruss Torx

Auszug aus der Sächsischen Bauordnung

§ 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
(1) Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Bilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
(2) Für Werbeanlagen, die bauliche Anlagen sind, gelten die in diesem Gesetz an bauliche Anlagen gestellten Anforderungen. Werbeanlagen, die keine baulichen Anlagen sind, dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährden. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.
(3) Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Werbeanlagen unzulässig. Ausgenommen sind, soweit in anderen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist,

  1. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung,
  2. Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer Tafel zusammengefaßt sind,
  3. einzelne Hinweiszeichen an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, die im Interesse des Verkehrs auf außerhalb der Ortsdurchfahrten liegende Betriebe oder versteckt liegende Stätten aufmerksam machen,
  4. Werbeanlagen an und auf Flugplätzen, Sportanlagen und Versammlungsstätten, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken,
  5. Werbeanlagen auf Ausstellungsgeländen und Messegeländen.
    (4) In Kleinsiedlungsgebieten, Dorfgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sind nur Werbeanlagen zulässig an der Stätte der Leistung sowie einzelne verkehrsleitende Hinweiszeichen zu abseits liegenden Stätten der Leistung und Anlagen für amtliche Mitteilungen und zur Unterrichtung der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen; die jeweils freie Fläche dieser Anlagen darf auch für andere Werbung verwendet werden. In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten darf an der Stätte der Leistung nur mit Hinweisschildern geworben werden.Auf öffentlichen Verkehrsflächen können auch andere Werbeanlagen in Verbindung mit baulichen Anlagen, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, gestattet werden, soweit diese die Eigenart des Gebietes und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
    (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Warenautomaten entsprechend.
    (6) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nicht anzuwenden auf
  6. Anschläge und Lichtwerbung an dafür genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen,
  7. Werbemittel an Zeitungsverkaufsstellen und Zeitschriftenverkaufsstellen,
  8. Auslagen und Dekorationen in Fenstern und Schaukästen,
  9. Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes.

Hallo,

Die Brücke gehört ja an sich niemand also jedenfalls
keiner Werbeagentur oder so.

Ich schätze mal, daß den Bau der Brücke jemand bezahlt hat. …
Ohne Erlaubnis da etwas anzukleben stellt IMHO eine Sachbeschädigung dar, Du kannst zur Reinigung verdonnert werden.

Frag lieber vorher!

Speziell wenn Du die Werbung so anbringst, daß Du sie leicht wieder entfernen kannst (nur anbinden, nicht kleben) würde ich eine Genehmigung für eine geringe Gebühr erwarten.

Gruß, Rainer