Ich habe vor einiger zeit auf der strasse eine werbung gesehen die in den asphalt geschrieben wurde. Es sah aus als sei es mit einem hochdruckreiniger und einer schablone gemacht wurde. Es war also nichts geklebt sondern sozusagen nur an der richtigen stelle geputzt. Wie wird so etwas gemacht? Ist das in der schweiz erlaubt? Mit einem hochdruckreiniger kann es ja nicht wirklich gemacht sein, da es für diesen ja strom braucht.
Es ist auf jeden fall sehr auffallend und originell.
In der Regel kann so eine Fläche mit einer Säure haltigen Flüssigkeit geätzt werden. Das hat den selben Effekt (und benötigt keinen Strom!?).
In der Regel kann so eine Fläche mit einer Säure haltigen
Flüssigkeit geätzt werden. Das hat den selben Effekt (und
benötigt keinen Strom!?).
Weisst du auch was das für eine flüssigkeit ist und wo man diese bekommt? Würde das nämlich gerne ausprobieren.
Danke
Hallo radiohead3,
in den Fällen, die ich kenne, wurde das mit Graffity-Farbe und großer Schablone aufgesprüht. Rein rechtlich ist es meines Wissens nach in Deutschland ebenso verboten/toleriert wie Aufkleber auf der Bahnhofstoilette. In der Schweiz kenn ich mich leider auch nicht besser aus. Dazu kannst du hier aber sicher ein paar Juristen ausfragen.
schöne Grüße
Daniel
Sorry aber das habe ich noch nie gesehen.
Gruß,
Thomas Hartmann
Ich kenne nur Glas-Ätz-Säure um Logos in Glas zu Ätzen oder mit einem Sandstrahler zu mattieren. Auf Asphalt kenn ich leider nichts, bin aber gespannt was hier so geschrieben wird.
Es wird mit Hochdruckreinigern gemacht und mit Schablonen. Wer sicher gehen will, spricht das mit der Stadt oder dem Eigentümer der Straße/Parkplatz/Mauer… ab. Hier ein Beispiel aus NRW, habe ich im Netz gefunden: http://www.derwesten.de/staedte/unna/Werbung-vor-Sch…
Es hält aber nicht lange. Soweit ich weiß, wird das in UK auch schon heftig eingesetzt.
Viel Erfolg!
Darauf hab ich leider keine Antwort. Hab ich noch nie gesehen oder gehört. Sorry.
Hallo, ich könnte mir mehrere Verfahren - abhängig vom Untergrund - vorstellen. Möglich ist in jedem Fall das Sand- oder Kugelstrahlen. Dazu wird eine Metallschablone auf dem Boden fixiert und die ausgestanzte Form gestrahlt. Je nach Untergrund könnte es sich auch um ein Ätzverfahren handeln, bei dem mit konzentrierter Säure gearbeitet wird. Oder es wurde eingeschliffen… Oder die Form wurde bei aufbringen des Asphalts schon eingelegt. Mit Foto wäre es leichter zu beurteilen.
Gruß
Ayla
Ja - sicher wird mit einem Hochdruckreiniger zuvor die Straße sauber gemacht. Und dann wird im Siebdruckverfahren das Motiv aufgebracht. Das ist eine Schablonen-Technik durch die die Farbe hindurchgedrückt wird und sehr gute Werte bringen kann gerade bei ungeraden Oberflächen.
Solche eine Werbung ist immer genehmigungspflichtig ansonsten hagelt es dicke Srafen. Zuständig ist meist die Gemeinde.
Liebe Grüße
Polus
Oh, da bin ich überfragt.
Ich habe mal gelesen, dass solche Sachen z.T. mit einer Salzsäure-Lösung (unverdünnt oder verdünnt?) realisiert werden. Natürlich werden hier Schablonen verwendet, aber mehr kann ich leider nicht sagen/schreiben.
Sorry,
das höre ich zum ersten Mal.
Gruß
Ralf
Habe ich noch nie gehört oder gesehen. Und Strom braucht man nicht unbedingt, einen Kompressor eben, wenn der geladen ist, speichert der ja eine Weile den Druck.
Und natürlich kann man das ja auch von Hand in den Asphalt „putzen“, stell ich mir vor. Ohne Genehmigung ist das Nutzen öffentlicher Flächen aber immer gefährlich, das beworbene Unternehmen spielt immer mit der Gefahr von einem Mitbewerber wegen unlauterem Wettbewerbs verklagt zu werden.
Ohne dass das jetzt eine Rechtsberatung ist.
ob diese art der werbung in der schweiz erlaubt ist, weiß ich leider nicht. normalerweise sollte es kein problem sein, weil keine untergründe/fassaden beschädigt oder nachhaltig beschmuzt werden.
die werbung kann z.B. aufgebracht werden, in dem man mit einer schablone arbeitet und deren aussparungen nass macht. zu beachten ist allerdings, dass die so aufgebrachten bilder/schriftzüge etc. je nach wetterlage nicht sehr lange zu sehen sind.
So etwas nennt man Guerilla-Werbung. Oft sind solche Aktionen illegal, müssen also abgebrochen werden, wenn die Polizei kommt. Es geht also darum, vor diesem Zeitpunkt für genug Öffentlichkeit zu sorgen, entweder über YouTube oder durch einen Tipp für die lokale Presse.
Wenn aber Dinge beschädigt werden, kann auf den Verursacher natürlich eine Sachbeschädigungsklage zukommen, es sei denn, er bleibt anonym. Aber was bewirkt Werbung schon, wenn man nicht weiß, wer der Absender ist???
Detail: Mit Sicherheit gibt es auch mobile Generatoren, die Strom für einen Hochdruckreiniger spenden können. Außerdem kann man Flächen auch mit Scheuern oder Säuren reinigen.
Solche Aktionen kann man mit tollen Photos übrigens zuhauf in dem Buch „Die Werbung ist tot, lang lebe die Werbung“ von Tom Himpe finden.
Gruß Peter (mychrissie)