Werbung auf Homepage von Non-Profit-Verein ?

Hallo,
habe vor kurzem mit ein paar Leuten eine Initiative in Form eines neV (= nicht eingetragener Verein") gegründet. Wir sind nun dabei, eine Webseite einzurichten. Wir sind eine gemeinnützige Interessensgemeinschaft, unsere Mitglieder sind ältere Menschen. Ist es rechtlich möglich auf unserer Webseite kommerzielle Werbung einzubauen z.B. für Seniorenprodukte , um damit die Vereinskasse ein wenig aufzubessern ?
Wenn das juristisch zulässig sein sollte , muss ein solcher Verein dann eine Steuererklärung abgeben ?
Danke für eine Antwort !

Hallo,

ja, diese Einahmen sind zu versteuern. Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb innerhalb des Verins.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige Tätigkeit, durch die Einnahmen erzielt werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Die Einnahmen unterliegen dann der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn die Einnahmen die Freigrenze von 35.000 € im Jahr übersteigen. Wird die Freigrenze überschritten, sind die gesamten Einnahmen steuerpflichtig. Die Einnahmen des gemeinnützigen Vereines aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen dann der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Zudem muss auf die getätigten Umsätze Umsatzsteuer gezahlt werden. Wie schon bei der Körperschaftsteuer gilt die 35.000 € Freigrenze auch für die Gewerbesteuer. Überschreiten die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die 35.000 € Grenze, unterliegt der Gewerbeertrag der Gewerbesteuer.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesem Hinweis behilflich sein.

Miit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller

siehe auch: www.beratung-stadtmueller.de

hallo!

sorry ich bin onlinewerbespezialist, aber rechtliche fragen zu nonprofitunternehmen kann ich leider nicht beantworten, tut mir leid…

lg, melanie riedel

Wenn Ihr Werbung auf Eurer Seite betreiben wollt müsst Ihr das Urheberrecht beachten. Ihr müsst die Genehmigung des Urhebers einholen, schriftlich, ansonsten kann es sehr teuer werden für Euch. Das wird strafrechtlich verfolgt.
Wenn Ihr ein Verein seit müsst Ihr ja eingetragen sein im Vereinsregister und Notariell beglaubigt. Dann müsst Ihr auch beim Finanzamt eingetragen sein.
Wie es sich mit neV verhält weiß ich nicht, habe ich noch nie was von gehört.
Denke mal aber das bei Geldeinnahmen es immer über das Finanzamt laufen muss.
Ich würde mich auf jeden Fall bei einem Anwalt informieren.
Beste Grüße, Manfred

Hallo,

die einfachste und schnellste Art Werbung in seine Website zu integrieren ist Google Adsense. Um monatlich 200,00 € Werbeeinnahmen zu generieren benötigen Sie ca. 10.000 Besucher pro Monat auf Ihrer Website. Falls die Website einen deutlichen Mehrwert für den User hat und zielgruppengerecht gestaltet ist, können natürlich auch weit aus mehr Werbeeinnahmen generiert werden. Ich schätze bei einem kleinem Verein wird es sehr schwer sein lukrativ mittels Werbung mit der Website Geld zu verdienen. Falls dieses doch gelingt - auch Cent-Beträge - müssen diese versteuert werden! Alles andere wäre Steuerhinterziehung, auch bei einem Verein.

Viele Grüße

Sven Thelemann
PM Internetmarketing pro

Hallo,
die Steuererklärung ist ein Muss immerhin muss das Finanzamt eine Grundlage für Entscheidungen haben.
Du weißt aber schon die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen ist bei n.e.V. der Fall?

Hallo erstmal.
Ich denke das geht nicht denn Ihr könnt ja keine Rechnungen schreiben und die Leute die Werbung schalten wollen sicher eine haben.
Zur absoluten Sicherheit einfach mal einen Steuerberater fragen denn ich bin kein Jurist:smile:
Gruß von www.tapetenmarkt.de
Thomas

Hallo,
Sorry kenne mich in diesem Bereich nicht aus. Wenn hier keiner hilft, Bitte Gogglen oder hier lesen:
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_einget…

http://www.vnr.de/b2c/verein/vereinsrecht-der-nicht-…

mfg und schönes Wochenende
Sven

Hallo Anjuna, sorry für die späte Antwort!

Also leider kann ich Dir da auch nicht besonders weiterhelfen. Rechtlich möglich ist das so viel ich weiss schon, aber ich weiss nicht wie sich das dann juristisch verhält.

viele Grüße von
Andy

Hallo,

zum optimalen Einsatz der verschiedenen Werbemöglichkeiten, um mit eurer Vereinshomepage ein paar zusätzliche Einnahmen für den Verein zu erzielen, gibt es unter http://www.geld-in-die-vereinskasse.de einen interessanten Leitfaden.

Gruß Peter

Werbung auf Homepage von Non-Profit-Verein ?

Hallo „Anjuna“,

die hier von Euch beschriebene Aktivität ist ja offensichtlich eine echte tolle Idee aktiver Menschen nach dem Motto „… mit 66 Jahren, da fängt das Leben an!“, Respekt!

Mein Tipps zur Optimierung der Rechtsform wäre daher die Änderung der Vereinsform in einen eingetragenen gemeinnützigen Verein, da ja die eines der anerkannten Themen für die Gemeinnützigkeit im Sinne des § 52 II Abgabenordnung (AO) ist:

http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navi…

Wenn dann die Einnahmen der Werbung zum Beispiel auf der Webseite des Vereins nicht zur alleinigen Betätigung des Vereins werden und die Einnahmen dann auch den gemeinnützigen Vereinszwecken zugeführt werden, dann bleibt diesem gemeinnützigen Verein stets die steuerbefreiende Gemeinnützigkeit erhalten:

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_gem.htm…

Wären damit die Fragen hilfreich beantwortet?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.