Wer darf auf einem an einen Verein verpachtetes Grundstück die Zustimmung für externe Werbeplakate geben?
Hat der Verpächter das Recht eine Genehmigung zum Anbringen von Werbetafeln zu geben ohne mit dem Pächter darüber zu sprechen oder sein Einverständnis einzuholen?
Im Umkehrschluss darf ein Pächter externe Werbung auf dem gepachteten Grundstück genehmigen ohne die Zustimmung des Verpächters? Im Pachtvertrag ist dieses nicht geregelt.
Wer darf auf einem an einen Verein verpachtetes Grundstück
die Zustimmung für externe Werbeplakate geben?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, je nach Bundesland (welches vom Fragesteller wieder mal verschwiegen wurde, schließlich ist die Bundes republik Deutschland ja bekanntlich ein Zentralstaat).
smalbop
Hallo,
generell ist öffentliche Werbung in den Satzungen der Städte und Gemeinden geregelt, auch wenn es sich teilweise um Privatbesitz handelt, wo die Werbung angebracht werden soll; die Einschränkungen dienen der Erhaltung des Stadtbildes.
Es ist hier nicht bekannt, welche Art von Werbung betrieben werden soll und wo das Grundstück liegt.
Auskünfte erteilt hier die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, denn dies ist dort in den Setzungen geregelt.
lG
Hallo!
Das ist zwar richtig,das man für Werbeschilder i.d.R. eine behördliche Genehmigung braucht.
Aber es wurde doch angefragt,ob auf einem angepachteten Grundstück der Verpächter einfach so ein Werbeschild aufstellen lassen darf ohne den Pächter zu fragen.
Bzw. umgekehrt der Pächter das machen darf.
Wobei das letztere m.E. möglich ist,schließlich ist die Pacht eine Erlaubnis zur vollen Nutzung des Grundstückes für eine bestimmte Zeit.
Und umgekehrt kann m.E. der Verpächter das nicht machen ohne Einverständnis des Pächters.
mfG
duck313
Vielleicht noch ein paar weitere Informationen zu diesem Pachtverhältnis:
- es ist von einem Verein gepachtet und es haben eigentlich nur Mitglieder zu den Trainingszeiten zutritt.
- es handelt sich um ein privates Grundstück außerhalb eines Bebauungsgebietes (freistehender ehemaliger Bauernhof). Das gesamte Freigelände wird zu Vereinszwecken genutzt (Hundesport).
- das öffentliche Recht wird m.E. nicht berührt.
Entschuldigung für die etwas ungenaue Fragestellung zuvor.