Werbung eines Vereins: Ist das kommerziell?

Hallo!

Wenn man z.B. als Luftsportverein Werbung in einer Tageszeitung oder einem Flugblatt für z.B. Rundflüge, die zum „Selbstkostenpreis“ (also nicht kommerziell sondern nur unkostendeckend sind)macht, kann man dann rechtlich belangt werden, dass dieses Angebot irgendwie komerziell ist oder ist einem Verein eine solche Werbung erlaubt??
Immerhin werben ja z.B. auch Faschingsvereine für Ihre Sitzungen.

Wie sieht die Sache aus, wenn man in der Werbung nicht die Rundflüge direkt bewirbt, sondern „offiziell“ um „Fördermitglieder“ buhlt, die dann gegen einen gewisse „Spende“ einen Rundflug bekommen?
Schliesslich ist ja Mitgliederwerbung die Aufgabe eines Vereins…

Hoffentlich kann mir da jetzt einer helfen!
Danke schon mal,
Grüße,
Wassermaxe

Hallo

ich kann Dir hier nur mit 2 Einschränkungen antworten:

  1. bin ich kein Jurist
  2. habe ich mich vor gut 10 Jahren wegen meines Angelvereins damit befasst - meine Kenntnisse sind evtl. nicht mehr auf dem neuesten Stand

Ich gehe davon aus, dass ihr ein e.V. seid.

die Werbung selbst ist unerheblich, Eure Flugveranstaltung bei der Ihr Geld einnehmt!! könnte evtl. Probleme machen. (M.W. spielt es keine Rolle, ob Ihr damit nur die Unkosten deckt)
Ihr betätigt euch damit jedenfalls wirtschaftlich. Das ist aber unproblematisch, solange diese Betätigung im Vergleich zur ideellen Betätigung eine untergeordnete Rolle spielt.

Leider habe ich hier nur eine ältere (14.Auflage) eines Vereinsrechtskommentars.
Versuche mal, an "Sauter/Schweyer ‚Der eingetragene Verein‘ zu kommen. Stichwort: Unternehmerische Nebentätigkeit des Vereins.

Wenn Ihr gemeinnützig seid, heißt es allerdings, aufpassen.
Aber da solltet Ihr Euch mit einem Steuerberater in Verbindung setzen weil Ihr evtl. sowieso umsatzsteuerpflichtig seid.
Die Veranstaltung nur alle 2 Jahre, und dafür etwas größer bringt Steuervorteile

Die Idee mit den Fördermitgliedern (NICHT in der von dir gedachten Weise!!) halte ich für gar nicht schlecht.
Aber ihr dürft vermutlich nicht den Beitrag als Äuivalent zu einem Freiflug definieren
da stünde ja garantiert eine Satzungsänderung an.

Eine Frage: habt Ihr keinen Dachverband, der solche Fragen beantworten kann?

Gruß
Peter

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