Werbung für Buchhalter

Hallo,

könnte ein Bilanzbuchalter Flyer in Briefkästen werfen als Werbemaßnahme oder verbietet das die Rechtsordnung?

Danke

Hallo,

könnte ein Bilanzbuchalter Flyer in Briefkästen werfen als
Werbemaßnahme oder verbietet das die Rechtsordnung?

Was sollte dagegen sprechen? Abgesehen davon, dass er so keine Kunden gewinnen wird und dass er darauf achten muss, dass kein „Keine-Werbung-Kleber“ am Kasten hängt. Jeder (fast) darf für seine Leistungen Werbung machen. Bei Bilanzbuchhaltern, die über den entsprechenden Abschluss verfügen und selbstständig sind, gibt es keine Werbebeschränkungen o.ä.

Tina