Werbung für Versicherg in der Firma ok?

Hallo!

Darf ich als Unternehmer bei meinen Mitarbeitern werben für ne Versicherung, indem ich z.B. deren Prospekte in den Umschlag mit der Gehaltsabrechnung legen lasse?

Ich habe natürlich Interesse, dass alle MA bestmöglich abgesichert sind.
Z.B. hinsichtlich BU.

Gibts Einschränkungen?
Könnte evtl. ein MA, der selbst seinen Kollegen solche Produkte anbietet eine unzulässige Beeinflussung unterstellen?

Grüße!

Timsy

Darf ich als Unternehmer bei meinen Mitarbeitern werben für ne
Versicherung, indem ich z.B. deren Prospekte in den Umschlag
mit der Gehaltsabrechnung legen lasse?

Da sehe ich kein Problem, speziell dann nicht, wenn der Unternehmer nicht von den Vertragsabschlüssen profitiert.

Könnte evtl. ein MA, der selbst seinen Kollegen solche
Produkte anbietet eine unzulässige Beeinflussung unterstellen?

Beeinflussung ja, unzulässig nein.

Guten Tag Timsy,
Einschränkungen gibt es keine. Sie könnten jedoch darüber nachdenken,
ob es eine andere, den Mitarbeitern eingängige, Sichtweise gibt, als die, dass Sie mit dem Versicherungsvermittler unter einer Decke stecken.
Wenn es Ihnen um Information geht, dann könnten Sie ebenso gut den
entsprechenden Beitrag aus Wikipedia vervielfältigen und in die
Abrechnung dazupacken. Das hat allerdings wieder den Nachteil, dass
die Leute zusammenhängenden Text verarbeiten müssten.
Ich gebe zu, das ist ein Problem.
Gruß
Günther

Ich habe natürlich Interesse, dass alle MA bestmöglich
abgesichert sind.
Z.B. hinsichtlich BU.

Ja nee ist klar.
Was hast du denn als Unternehmer von einer BU deiner Mitarbeiter? Gar nix. Da fress ich doch nen Besen, wenn du an den Abschlüssen nicht mitverdienst.
Ich würde mir als Mitarbeiter ziemlich ver**** vorkommen, aber vielleicht sind deine ja nicht so schlau…

Was hast du denn als Unternehmer von einer BU deiner
Mitarbeiter? Gar nix.

… nu mal langsam mit die jungen Pferde. Zugegeben, das Beispiel BU war nicht so doll. Aber im Hinblick auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben Arbeitgeber inzwischen sogar eine Informationspflicht.

Ich würde mir als Mitarbeiter ziemlich ver**** vorkommen, aber
vielleicht sind deine ja nicht so schlau…

In verschiedenen Branchen ist die bAV im Tarifvertrag verankert, d.h. der Abschluß wäre sogar Pflicht (wenn AG und AN tarifgebunden sind).

Hallo,

wenn Sie es schon als wichtig empfinden Ihren Mitarbeitern Informationen über Versicherungsprodukte wie BU oder vielleicht auch beitriebliche Altersvorsorge zukommen lassen, dann machen Sie doch folgendes:

Suchen Sie sich einen Mann Ihres Vertrauens (ob Makler oder Vermittler ist egal) und lassen Sie Ihn in Ihrem Betrieb die Produkte präsentieren. Eine schöne Powerpoint-Präsentation mit ein paar Fallbeispielen hilft schneller zu verstehen was es damit auf sich hat als ein Prospekt.

Zumal können Sie in einem Atemzug einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge anbieten und sind auch diesbezüglich Ihren Pflichten als Arbeitgeber nachgekommen.

Viele Grüße

Killvaas

In verschiedenen Branchen ist die bAV im Tarifvertrag
verankert, d.h. der Abschluß wäre sogar Pflicht (wenn AG und
AN tarifgebunden sind).

Ja, ich weiß ich habe eine sehr negative Weltsicht :wink: vielleicht habe ich dem Fragesteller Unrecht getan. Aber BU???
Abgesehen davon, die AG bieten meistens nur eine bAV an, und warum? Na sicherlich, weil der AG mit einem Vertreter dieser Versicherung ein Abkommen getroffen hat, und mitverdient, würde ich mal sagen.
Aber gut, die Frage war ja wie das rechtlich aussieht, ich halte mich also jetzt zurück ok? ^^

Gruß

Auflösung :smile:
Hallo Mitleser!

Danke für ALLE Antworten (auch an Granini!) :smile:

Also:

  • ich wollte meine Anfrage als fiktives Beispiel aus Unternehmersicht konstruieren
  • ich bin NICHT der Unternehmer, um den es hier geht
  • ich wollte nur rausfinden, obs Ärger für den betroffenen Unternehmer geben könnte
  • es gibt Unternehmer, denen sogar eine BU der MA am Herzen liegt - ehrlich (und umgekehrt)!
  • es gibt Unternehmer, die auf Kosten Ihrer MA gerne Provisionen kassieren würden (und umgekehrt)- davon bin ich überzeugt.

Aus euren Texten schliesse ich, dass es eher keinen Stress geben wird - darüber war ich mir nicht sicher.
Danke nochmals!

Timsy

ach so…
ach so…hab noch was vergessen:

Die Infos zur betrieblichen Altersvorsorge laufen schon lange und problemlos im betroffenen Unternehmen - nur die BU - Werbung ist was Neues.

Timsy

Abgesehen davon, die AG bieten meistens nur eine bAV an, und warum?

Weil sie zu nichts anderem verpflichtet sind.

Na sicherlich, weil der AG mit einem Vertreter dieser
Versicherung ein Abkommen getroffen hat, und mitverdient,

Bei den Stornoquoten, die sich aus dem Arbeitsplatzwechsel ergeben, würde ich keinem AG eine Provision zahlen. Sollte es Kollegen geben, die das tun, werden sie nicht lange bei diser Praxis bleiben.

Aber gut, die Frage war ja wie das rechtlich aussieht, ich
halte mich also jetzt zurück ok? ^^

Das ist in Ordnung.

hallo timsy,

du stellst fragen! und du bist wirklich der unternehmer?

deine kanzlerin

Nö, hat sie doch geschrieben.

hallo timsy,

du stellst fragen! und du bist wirklich der unternehmer?

deine kanzlerin

na, da hatt ich ja wieder einmal den richtigen riecher!
interessant welche kommentare da so abgegeben wurden.

kanzlerin

Hallo,

… nu mal langsam mit die jungen Pferde. Zugegeben, das
Beispiel BU war nicht so doll.

Nachdem man eine BU auch als Direktversicherung abschließen kann, finde ich das Beispiel ganz in Ordnung.

Cheers, Felix

Hallo,

vielleicht habe ich dem Fragesteller Unrecht getan. Aber BU???

BU geht auch als Direktversicherung, muss dann also über den AG laufen.

Abgesehen davon, die AG bieten meistens nur eine bAV an, und
warum? Na sicherlich, weil der AG mit einem Vertreter dieser
Versicherung ein Abkommen getroffen hat, und mitverdient,
würde ich mal sagen.

bAV und BU können dem Arbeitgeber durchaus Vorteile bringen, und daran ist auch nichts geheim. Zum Beispiel:

  • Einsparung von Sozialversicherungskosten
  • Abschluss eines Kollektivvertrags, dadurch günstigere Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Mitarbeiterbindung

Dass ein Arbeitgeber „mitverdient“, kommt wohl eher selten vor.

Cheers, Felix