Werbung im öffentlichen Interesse

Beispiel: Wahlwerbung! Politische Parteien dürfen Plakate an Orten aufstellen, die die freie Wirtschaft nicht nutzen darf. Nun nutzt hier bei mir der örtliche Energieversorger (GMBH) und 100% Tochtergesellschaft der Kommune genau solche Werbeflächen. Antwort der Kommune: Diese Werbung (Image-Werbungliegt im öffentlchen Interesse. Was heißt das?

Das heißt, dass diese Frage letztlich vor den Verwaltungsgerichten entschieden wird. Die Kommune spekuliert lediglich darauf, dass die kritische Öffentlichkeit den Bluff nicht merkt und den Köder schluckt. Tut sie´s nicht, wird die Kommune vor der Gerichtsbarkeit gut begründen müssen, ob und in wie weit die Energieerzeugerwerbung im öffentlichen Interesse liegt. Aber das Gerichtsverfahren in die Gänge zu bringen liegt bei der kritischen Öffentlichkeit.

Grüße mki