Hallo Wissende,
mal angenommen, eine Gymnastik-Lehrerin macht in ihren Volkshochschulkursen Werbung für kostenpflichtige Vorträge. Diese Vorträge stehen in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln, die diese Dame verkauft. Letzteres hätte sie nur mal erwähnt, direkte Werbung dafür macht sie in ihren Kursen aber nicht, nur für diese Vorträge. Wahrscheinlich glaubt sie auch noch, den Kursteilnehmern etwas Gutes zu tun.
Wäre dieses Verhalten noch rechtens? Oder sollte die VHS-Leitung darüber informiert werden? Wie ist das zu beurteilen?
Freundliche Grüße,
Sigrid