Guten Tag,
ich habe in einem Studentenmagazin eine Werbung geschalten. (Dieses Heft hat eine Auflage von 10.000 Stück und kommt nur einmal im Wintersemester und einmal im Sommersemseter raus) Die Werbung wurde mir auch noch vorgelegt, damit ich die Freigabe gebe, das sie gedruckt werden darf.
So, nun gab es auch einen Redaktionellen Teil den ich vorher nicht gesehen habe und auch nicht freigeben konnte. In dem Teil wurde eine kleine Firmenbeschreibung samt Internetadresse, Telefonnummer und Lieferzeiten beschrieben.
Nachdem das Heft rausgekommen ist, stellte ich fest,
das die dort angegebene Rufnummer fehlerhaft ist!
(Die Rufnummer ist das wichtigste, weil es ja ein Lieferservice ist)
In der Werbung selber passt alles aber der Redaktionelle Teil ist wie oben beschrieben nicht korrekt!
Soll ich die Werbung nun bezahlen oder nicht?
Soll ich sie Verklagen?
Was soll ich tun?
zahlen. Anzeige und Redaktion sind getrennt zu sehen. Ich würde noch weiter gehen: es könnte ja, wenn man seine Beschwerde nett vorträgt, eine Korrektur beim nächsten Mal geben und damit noch mal kostenlose öffentliche Wahrnehmung?
zahlen. Anzeige und Redaktion sind getrennt zu sehen. Ich
würde noch weiter gehen: es könnte ja, wenn man seine
Beschwerde nett vorträgt, eine Korrektur beim nächsten Mal
geben und damit noch mal kostenlose öffentliche Wahrnehmung?
sowas ähnliches haben sie mir schon angeboten!
aber das ist doch geschäftsschädigend! das finde ich eher als negativ werbung wenn mich z.b. ein neukunde erreiche will und es geht nicht! angenommen er hat kein internet? und er überliest z.b. die werbung selber?
Hallo!
Vielen Dank für deine Frage, aber leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen. Das ist eine Frage für einen Juristen. Ich könnte dir im Bereich PR, Kommunikation und Werbung eine Auskunft geben, aber nicht in einem Rechtsstreit. Üblicherweise werden solche Fälle gelöst, in dem die Anzeige kostenlos noch ein zweites Mal geschaltet werden kann. Oder man einigt sich auf einen Rabatt. Aber wie gesagt, ich bin halt kein Jurist.
Fakt bleibt: die Werbung war korrekt und nur sie ist zu bezahlen. Die Redaktion stellt keine Nebenpflichtsverletzung dar.
Fakt bleibt: die Werbung war korrekt und nur sie ist zu
bezahlen. Die Redaktion stellt keine Nebenpflichtsverletzung
dar.
Auch wenn wichtige Daten in dem Teil genannt werden?
Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, sondern eher „nur“ Grafikerin, aber wenn Du einen Nachweis hast, dass Du denen die richtige Nummer gegeben hast, sie diese aber falsch abgeschrieben haben, dann brauchst Du nicht zu zahlen. Doch denke ich nicht, dass Du diesen Nachweis erbringen kannst, oder? Dann wärst Du leider machtlos. Schlicht und ergreifend Pech gehabt.
Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen. Vielleicht wendest Du Dich aber nochmal besser an Fachleute vom Verlag oder einen Juristen bei wer-weiss-was.de
Ich wünsche Dir jedenfalls Glück, dass doch noch alles in Ordnung kommt. Die allerletzte Chance für Dich wäre, an den Großmut des Verlages zu appellieren und denen zu erklären, was passiert ist. Auf juristischem Wege wirst Du wahrscheinlich keinen Erfolg haben…
Liebe Grüße,
Deine Petra
Fakt bleibt: die Werbung war korrekt und nur sie ist zu
bezahlen. Die Redaktion stellt keine Nebenpflichtsverletzung
dar.
Auch wenn wichtige Daten in dem Teil genannt werden?
Wichtige Daten gehören in die Anzeige, und wenn da nichts falsch gemacht wurde bei der Veröffentlichung, liegt dort kein Schaden vor. Die Leistung wurde also korrekt erbracht, die Gegenleistung ist zu erbringen.
Die Redaktion war keine vereinbarte Leistung, also keine Nebenpflichtverletzung. Ein Schaden dabei könnte sich nur aus § 823 I BGB ergeben.
Die Leistung ist also zu bezahlen, ein Schaden aus unerlaubter Handlung könnte geltend gemacht werden. Aber meine Meinung: schwierig. Rechtschutzversicherung vorhanden?
Hallo,
ich bin zwar kein Rechtsexperte, sondern eher „nur“
Grafikerin, aber wenn Du einen Nachweis hast, dass Du denen
die richtige Nummer gegeben hast, sie diese aber falsch
abgeschrieben haben, dann brauchst Du nicht zu zahlen. Doch
denke ich nicht, dass Du diesen Nachweis erbringen kannst,
oder? Dann wärst Du leider machtlos. Schlicht und ergreifend
Pech gehabt.
Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen. Vielleicht wendest
Du Dich aber nochmal besser an Fachleute vom Verlag oder einen
Juristen bei wer-weiss-was.de
natürlich kann ich diesen nachweis erbringen. Ich habe
eine Bestellung für die Werbung abgegeben
und zusätzlich noch die Daten für die Werbung gefaxt.
Ich glaube ich muss mich doch rechtlich informieren.
Sie konnten ja außerdem die Nummer nochmals
abgleichen.
Ich wünsche Dir jedenfalls Glück, dass doch noch alles in
Ordnung kommt. Die allerletzte Chance für Dich wäre, an den
Großmut des Verlages zu appellieren und denen zu erklären, was
passiert ist. Auf juristischem Wege wirst Du wahrscheinlich
keinen Erfolg haben…
Liebe Grüße,
Deine Petra
ach ja, und der redaktionelle teil war schon vorher ausgemacht. bloß was drin steht hat man mir nicht gesagt! sie haben gesagt sie machen ein foto rein und ne beschreibung.
Hallo,
ja,ja so etwas ist leider schon tausende von Malen passiert. Sofern sich der Sachverhalt eindeutig darstellt, z.B. kein Übermittlungsfehler etc. sind die Verlage i.d.R. bereit, eine Ersatzanzeige (u.U. mit geringer Selbstbeteiligung) zu schalten. ABER: jeder Verlag handhabt eine solche Situation anders!
Viel Glück
Ergänzung:
Die Gestaltung des redaktionellen Teils einer Zeitschrift unterliegt ganz allein der Redaktion (einschließlich der Fehler). Sofern also die Anzeige richtig ist, kann man nur mit Freundlichkeit bitten, eventuell in der nächsten Ausgabe eine Korrektur zu drucken. Einen Rechtsanspruch gegen den redaktionellen Teil sehe ich hier nicht. Hinsichtlich der rechtlichen Situation bitte einen RA konsultieren - Rechtsberatung gebe ich keine.
Beste Grüße
ach ja, und der redaktionelle teil war schon vorher
ausgemacht. bloß was drin steht hat man mir nicht gesagt! sie
haben gesagt sie machen ein foto rein und ne beschreibung.
liegt also ein Koppel-Geschäft vor? Beweisbar?
Hallo Andi,
das sind rechtliche fragen, nicht inhaltliche bezogen auf die Werbung selbst (Farbe, Text, Platzierung, Layout, Schriftart etc.), da kann ich leider überhaupt nicht weiterhelfen!
Schönen Sonntag noch und vel Erfolg bei der weiteren Recherche!
Ewa