Hallo zusammen,
angenommen, jemand hat ein Reisebüro eröffnet, das er „vom Wohnzimmer aus“ betreibt. Derjenige hat die Ausbildung im Reisebüro gemacht, mehrere Jahre dort gearbeitet und sich nun selbstständig gemacht. Neben seinem regulären Halbtagsjob berät er die Kunden.
Der große Pluspunkt der Beratungen ist, dass sie sowohl zu „normalen“ Geschäftszeiten und in der Woche abends als auch am Wochenende durchgeführt werden, wenn die Kunden das wünschen.
Nun die eigentliche Frage: Ist es zulässig, mit diesen besonderen Beratungszeiten zu werben? Dürfen zu diesen Zeiten auch Reisen verkauft werden?
Vielen Dank!
Es grüßt
Sabine