Hallo und guten Abend,
folgender Fall:
Firma X verkauft über einen Online-Shop Autoflaggen. Um diese schön im Web zu präsentieren, befestigt sie die Flaggen am PKW des Geschäftsführers und macht Produktfotos vom Auto mit den Flaggen daran.
Muss die Erlaubnis des PKW-Herstellers eingeholt werden, dass die Bilder gewerblich genutzt werden dürfen?
Macht es einen Unterschied, ob der ganze PKW oder nur der Teil mit den Flaggen auf den Fotos zu sehen ist? Auto-Fans könnten den Fahrzeugtyp vielleicht trotzdem erkennen.
Vielen Dank!
Steffi
Morgen
eigentlich dürfte das kein Problem sein da ihr auch Werbung für die Marke macht.
Danke für Deine Antwort. Leider bringt mich „eigentlich“ nicht wirklich weiter.
Im Schlimmsten Falle sind die Produktfotos, die Firma X macht, so unprofessionell, dass die Auto-Hersteller der Ansicht sind, die Fotos könnten eher ihrem Image schaden. Oder die Flaggen passen ihrer Meinung nicht zum Image.
Die Automarken haben ja sicherlich eine CI an die sich alle halten müssen, die Werbung für sie machen.
Firma X will aber keine Werbung für die Automarke machen, sondern „schmückt“ ihre Flaggen mit einem flotten Flitzer.
Und deshalb die Frage, ob Firma X um Erlaubnis bitten muss oder der Autohersteller es einfach so hinnehmen muss, auch wenn die Flaggen nicht zur CI passen.
Viele Grüße
Steffi
Morgen
eigentlich dürfte das kein Problem sein da ihr auch Werbung
für die Marke macht.
Da es sich hier nicht um Privatfotos handelt, wird im geschäftlichen Verkehr gehandelt. Deshalb ist es ratsam, wenn nicht sogar erforderlich, die Einwilligung des Markeninhabers zu haben. Nur meine Rechtsauffassung.