Hallo
Wenn man einen kleinen Betrieb aufbaut/eröffnet und nun gerne gezielt andere Firmen ansprechen möchte, die vielleicht ein Interesse an den neuen Betrieb haben könnte (also was er tut und vertreibt) und schreibt diese Firmen per Email an, so in der Art „Hallo wir sind eine neuer Betrieb und bieten folgende Leistungen an… (…) Wenn Sie interesse haben, fordern Sie noch heute unser INFO-PDF per Email an“.
Ist so etwas erlaubt, oder ist es generell untersagt Werbung per Email zu verschicken, bzw. kann man sich da Ärger einhandeln?
Als persönlichen Kommentar möchte ich noch dazu sagen, das es der Umwelt bedeutend besser gehen würde, wenn nicht überall Flyer gedruckt und in den Müll geworfen werden würden, sondern jeder „seine Werbung“ per Email bekommen tät…
Dies aber nur mal so nebenbei erwähnt…
Telefon und Mehl stehen auf gleicher Stufe. Ob das aber sinnig im B2B Bereich ist, oder de lege Verena geändert werden sollte, dazu kann sich der Interessierte mal hier einlesen.
somit dürfte ein Schraubenhersteller jeder Metallbude und
jeden Schraubenhändler anrufen oder mit Post beglücken aber
nicht i-mehlen?
Ganz im Gegenteil. Während für Anrufe und Telefaxe uneingeschränkt das Zustimmungsgebot gilt, gibt es für E-Mail Ausnahmen, wenn zuvor bereits eine Geschäftsbeziehung zum Kunden bestand.
danke für den Link. Hier wird unter 3. folgende Zusammenfassung gemacht:
Mit anderen Worten: Ein vermutetes Einverständnis ist schon dann anzunehmen, wenn ein kommerzielles Interesse des angerufenen Gewerbetreibenden an der telefonischen Kommunikation als nicht ausgeschlossen erscheint.
Somit dürfte (grob gesagt) der Schraubenhersteller wohl bei einem Schraubenhändler anrufen/mailen aber ein Fleischer dürfte nicht bei dem Händler anrufen/mailen?