Werbung über Telefon

Hallo!

Ich werde seit geraumer Zeit von diversen Firmen mit Werbeanrufen belästigt.
Heute hat es mir endgültig gereicht. Da meinte die Dame von der Norddeutschen Klassenloterie, dass sie meine Adresse noch nicht einmal aus ihrem Datenbestand löschen könne. Wenn ich mir keine Geheimnummer gewben würde, müsse ich mit diesen Anrufen leben!
Sind diese Anrufe nicht ein Eingriff in meine Privatsphäre und sind sie nicht generell verboten?
Ich habe kein Infomaterial oder ein Telefongespräch verlangt!

Hallo Peer,

Telefonwerbung ist in Deutschland grundsätzlich verboten, außer: Du hast Dich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.

Wenn ich
mir keine Geheimnummer gewben würde, müsse ich mit diesen
Anrufen leben!

So ein Schwachsinn! Die Dame sollte sich mal über die Rechtslage informieren:

http://www.ihk-muenster.de/handel/Telemarketing1.cfm…
http://www.sakowski.de/verbr-r/verbr-r18.html

Sind diese Anrufe nicht ein Eingriff in meine Privatsphäre

Oh ja, das sind sie. Hier ein Zitat aus dem Urteil des BGH - XI ZR 76/98 - vom 16. März 1999:

_Wegen der massiven Beeinträchtigungen für die Zielpersonen und im Hinblick auf die Nachahmungsgefahr hat der l. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 54, 188, 190 ff.; 113, 282, 283 f.; BGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - I ZR 178/87, NJW 1989, 2820; Urteil vom 16. Dezember 1993 - I ZR 285/91, NJW 1994, 1071, 1072; Urteil vom 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92, NJW-RR 1995, 613 f.) die Telefonwerbung im privaten Bereich sogar grundsätzlich als mit den guten Sitten des Wettbewerbs unvereinbar angesehen und einen Verstoß gegen § 1 UWG bejaht, wenn nicht der Angerufene zuvor ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt hat. Diese Beurteilung stützt sich vor allem auf die Erwägung, daß der Schutz der Individualsphäre vorrangig gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben von Wettbewerbern ist und daß die berechtigten Interessen der gewerblichen Wirtschaft, ihre Produkte werbemäßig anzupreisen, es angesichts der Vielfalt der Werbemethoden nicht erfordern, mit Werbemaßnahmen auch in den privaten Bereich des umworbenen Verbrauchers einzudringen.

Nach Auffassung des erkennenden Senats gelten diese Grundsätze nicht nur im Verhältnis von Wettbewerbern untereinander, sondern erst recht für die Zulässigkeit der Telefonwerbung gegenüber dem in seiner Privatsphäre zu schützenden Werbeadressaten selbst. Das Erfordernis eines ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnisses schließt eine Herbeiführung der „Einverständniserklärung“ durch Allgemeine Geschäftsbedingungen aus. Jede andere Sicht der Dinge würde Wettbewerber zu einer entsprechenden Angleichung ihrer Geschäftsbedingungen ermuntern und zu eben der massiven Belästigung führen, der das Erfordernis des ausdrücklichen oder zumindest konkludenten Einverständnisses entgegenwirken soll. Sie würde darüber hin aus dem Schutzgedanken des §1 UWG widersprechen._

Wirksam ist z. B. der Eintrag in die Robinsonliste: http://www.robinsonliste.de/; da kannst Du selbst festlegen, gegen welche Werbearten Du Dich schützen willst. Und hier noch eine wirklich putzige Idee für den Umgang mit den Telefon-Terroristen: http://home.snafu.de/rro/telefonwerbung/index.html. *grins*

Beste Grüße

Tessa

Nachgefragt…
Hallo, Tessa!

Gilt das Verbot der telefonischen Werbung eigentlich auch bei Geschäftsleuten? Konkret: Wenn man mit einer Firma z.B. auch in den Gelben Seiten steht (auch wenn man das nie beantragt hat… *soifz*) und ständig irgendwelche Finanzheinis hier anrufen, ist das auch verboten? Oder bezieht sich das Ganze nur auf Privatleute?

Danke für Aufklärung sagt
Sams

Telefonwerbung bei Gewerbetreibenden
Hallöle Sams,

*seufz* wozu stelle ich denn zwei Links rein (IHK und Sakowski), in denen es alles primstens beschrieben und mit entsprechenden Urteilen unterlegt ist?

Um es ganz kurz auf den Punkt zu bringen:

Im geschäftlichen Bereich sind die Grenzen zwar etwas weiter gezogen, allerdings ist auch hier nicht angeforderte Telefonwerbung grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind:

  • Einverständnis wurde vorab ausdrücklich oder stillschweigend (konkludent) erteilt,

  • Einverständnis kann vermutet werden, weil
    a) Geschäftsbeziehungen bestehen oder
    b) der „eigentliche Geschäftsbereich“ betroffen ist
    c) oder es sich um ein Hilfsgeschäft handelt (Geschäft, das dem eigentlichen Geschäftsgegenstand dient) und konkrete Anhaltspunkte für Interesse vorliegen.

Genauere Beispiele, wann nun wovon auszugehen ist (oder eben nicht), findest Du in den erwähnten Urteilen.

und ständig irgendwelche Finanzheinis hier
anrufen, ist das auch verboten?

Yepp! Bei Sakowski wird unter Punkt 3. (zweiter Absatz) sogar ganz explizit das Beispiel ‚Finanzheini‘ erwähnt.

Beste Grüße

Tessa

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Hi Peer,

zur Rechtslage hat Tessa schon alles gesagt. Wenn mir so jemand wieder mal Gutes tun will (passiert immer, wenn ich mit der Schufa zu tun hatte), dann erkläre ich ihr oder ihm ganz freundlich, dass er / sie sich selbst etwas Gutes tun und deshalb die wertvolle Zeit nicht mit so einem armen Schlucker wie mir vertrödeln soll. Wenn dann noch meine Frage kommt, was der Chef verdient, wenn er dem Werber meine Adresse auf den Tisch legt, fällt der Groschen. Mich hat noch keines dieser Unternehmen zweimal angerufen.

Gruß Ralf

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Wer lesen kann…
… ist nur dann im Vorteil, wenn er diese Fähigkeit auch nutzt. (c:

Hallo, Tessa *kleinlaut*,

ich hatte die Links nur überflogen. *schäm* Danke für die dennoch freundliche Aufklärung und den erneuten Hinweis darauf. Nach gründlicherem Lesen bin jetzt selbst ich im Bilde.

Schöne Grüße nach Bärlin,

Sams

Hallo Tessa!

Vielen Dank für Deine Antwort, Du hast mir sehr geholfen!
Ich habe die entsprechenden Textpassagen ausgedruckt und nun neben meinem Telefon liegen.
Ich habe die Links besucht und bin erstaunt, dass nicht nur ich von Yello, SKL und Co belästigt wurde.
Nur richtig schade, dass diese Art der Werbung trotz der Rechtsprechung immer noch betrieben wird. Ich würde mir eine saftige Strafe für solche Firmen wünschen.

Hallo!

Ich reg ich da gar nicht mehr auf - wenn mich einer anruft und
will mir etwas verkaufen, wie z.B. Zeitungen, Klassenlotterie
Heizungen, Küchenmaschienen usw., dann hab ich das gerade
vor einer Woche angeschafft.
Tja, und weil ich gerne telfoniere, versuche ich immer
dem Spiess umzudrehen und werbe den Anrufer für meine
Firma - so macht das allen Spass und es bleibt bei dem einen
Anruf.
Alles andere, wie mit Gesetz und Polizeit usw. kostet doch nur
Zeit und Nerven und bringt nix.

Gruss

Günter

Hallo,

Alles andere, wie mit Gesetz und Polizeit usw. kostet doch nur
Zeit und Nerven und bringt nix.

naja, eine kurze Meldung an die Verbraucherzentrale wuerde schon
reichen. Wenn da mal ein paar hundert Meldungen eingegangen sind, werden die sich schon rühren.

Gruss, Niels

Hallo Peer,

ich hab mir jetzt die Links von Tessa nicht alle durchgelesen. Ich hoffe da steht auch drin, daß Du gegen die Firmen, die Dich belästigen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirken kannst.
Die am Telefon zu informieren ist eine Sache, aber erfahrungsgemäß sind die schlecht informiert und behaupten dann das Gegenteil. Laß Dir doch einfach *Interesseheuchel* die genauen Daten geben, und dann erbittest Du bei der Verbraucherzentrale einen solche Erklärung. Das kostet Dich keinen Pfennig, nur einmal einen Brief (in den Du dann immer wieder die neuen Adressen einsetzen kannst) und irgendwann ist dann Ruhe oder „ZahlemannundSöhne“, wenn auch noch andere sich beschweren.

Grüße J. Doe

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