Werbung von Anwälten?

Hallo,

bekanntlich sind RAe in ihrer Werbefreiheit etwas eingeschränkt (§ 6 BORA), aber ist folgendes noch standesgemäß bzw. wirklich ok?

In einer Uni verteilt eine RAKanzlei Flyer, in Farbe Rot, A4 mit folgendem Text „Prüfungsanfechtungen“. Diese Flyer werden im übrigen direkt vor dem Infokasten des Justizprüfungsamtes, Prüfungsamtes sowie Dekanat ausgeteilt.

Abgesehen davon, dass die Uni hier die Werbung untersagen könnte, weil ihr Hausrecht wohl beeinträchtigt ist, ist sowas noch seriös? Ich wunder mich immer wieder, womit RAe Geld machen?!

Mfg vom

showbee

Hallo!

ist sowas
noch seriös? Ich wunder mich immer wieder, womit RAe Geld
machen?!

Seriös sicher nicht - wenn man das überkommene Bild des Rechtsanwalts vor Augen hat. Aber das hat sich nun auch ein wenig gewandelt…ohne jetzt irgendwelche qualifizierten Antworten geben zu können:
Im kurz zurückliegenden Einführungslehrgang für die Anwaltsstation meinte der Dozent, RA und bei der RAK Hamm für standesrechtliche Fragen zuständig, folgender Fall wäre wohl nicht zu beanstanden: „Nach Bekanntgabe von in Zukunft anstehendem massiven Stellenabbau stellt sich Rechtsanwalt K. vor das Bochumer Opelwerk und verteilt seinen Flyer in dem er als Fachanwalt für Abreitsrecht seine Dienste anbietet“ - soll wohl (noch) in Ordnung sein so lange keine Werbung um konkrete Mandate im Einzelfall erfolgt und die Werbung sachlich und berufsbezogen bleibt.
Die Zeiten haben sich wohl auch erheblich gewandelt. Bestes Beispiel: Juraxx - dem einen oder anderen wohl bekannt. Von der fachlichen Seite und von der geeignetheit dieses Systems gerade für den Berufseinsteiger einmal abgesehen sind die was Marketing angeht absolut auf der Höhe der Zeit.

Gruß,

Florian.