Werbungkosten im nächsten Jahr nachträglich absetzen?

Hallo alle zusammen,

Wenn man gerade Existenzgründer ist und in diesem Jahr noch nicht so viel Geld verdient, um eine Steuererklärung abzugeben, kann man Werbungskosten, die ausgegeben werden und langfristig noch Wirkung haben (z.B. Demo CDs für Musiker), im nächsten Jahr nachträglich absetzen? Angenommen man hat dann die Existenz ordentlich gegründet, und zahlt dann normal Steuer.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!

Betriebsausgaben bei Beginn selbständiger Tätigkeit
Servus,

wenn jemand selbständig tätig ist, muss er eine ESt-Erklärung abgeben. Ob ESt festgesetzt wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt; man kann aber nicht eigenmächtig entscheiden, ob man eine ESt-Erklärung abgeben möchte oder nicht.

Bei Selbständigen gibt es keine Werbungskosten. Das heißt da Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie bezahlt werden.

Wenn der Gesamtbetrag der Betriebsausgaben den Gesamtbetrag der Betriebseinnahmen übersteigt, entsteht ein Verlust aus selbständiger Tätigkeit.

Dieser wird in das Vorjahr zurückgetragen. Man kann aber den Verlustrücktrag beschränken, dann wird der nicht zurückgetragene Verlust ins Folgejahr vorgetragen.

Schöne Grüße

MM

Nochwas

  • der Vollständigkeit halber: Bevor das mit Rück- und Vortrag losgeht, wird ein Verlust mit positiven Einkünften im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen. Diesen Ausgleich kann man nicht beschränken.

Das ist ärgerlich, wenn man im Lauf eines Jahres mit der Selbständigkeit angefangen hat und in den Monaten vorher noch z.B. 7.000 € Gehalt hatte: Dann läuft ein Verlust von z.B. 4.000 € ohne steuerliche Auswirkung „ins Leere“.

Schöne Grüße

MM