Guten Tag,
wenn man ein vermietetes Objekt zwischenzeitlich selbst nutzt,beispielsweise weil eine Vermietung aufgrund des Zustands/der Lage nicht möchlich ist, kann man trotzdem die anfallenden Renovierungskosten als Werbungskosten absetzen?
Welche Belege sollte man vorweisen können, sind evtl. Fristen zu beachten?