Werbungkostenabzugsfähigkeit bei Vermietung

Guten Tag,

wenn man ein vermietetes Objekt zwischenzeitlich selbst nutzt,beispielsweise weil eine Vermietung aufgrund des Zustands/der Lage nicht möchlich ist, kann man trotzdem die anfallenden Renovierungskosten als Werbungskosten absetzen?

Welche Belege sollte man vorweisen können, sind evtl. Fristen zu beachten?

wohl kaum, wen die Kosten dazu da waren, die Wohnung selbst zu bewohnen - kommt auch auf die zeitliche Zuordnung an!

E.