Werbungskosten

Hallo,

ich besuche einen vom Arbeitgeber bezahlten Sprachkurs zur Weiterbildung.
Dieser findet nach Feierabend 18 km vom Wohnort statt.

Ist die gleiche Km Pauschale 0,36/0,40€ mal EINFACHE Entfernung mal Anzahl abzusetzen wie beim pendeln zur Arbeit, oder berechnet sich dies anders?

Vielen Dank,
Joe

Hallo!

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind Fahrten zur „regelmäßigen“ Arbeitsstätte.

Gelegentliche Fahrten zu anderen Orten sind bei ausschließlich beruflicher Veranlassung (!) Dienstreisen.

Für Dienstreisen gelten Kilometersätze von 0,30 EUR/km (früher 0,58DM/km), die durch die Entfernungspauschale nicht gedeckt sein können, da es sich nicht um Fahrten Wohnung-Arbeitstätte iSd. § 9 Abs.1 S.3 Nr.4 EStG handelt.

Ciao!
Nemo

PS: km-Sätze = PKW (owT)