Werbungskosten

Hallo.

Kann ich Flug- und Übernachtungskosten bei der Steuer als Werbungskosten absetzen, die mir für ein Bewerbungsgespräch in England entstehen?

mfg,

Andreas

klar, wenn entsprechende nachweise vorliegen und du keine 2 wochen urlaub „drangehängt“ hast…ferner kannst du noch die pauschalen für verpflegungsmehraufwand ansetzen…

gruß inder

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Vermutlich nicht !!!
Da die Einkünfte in England in Deutschland vermutlich nicht zu versteuern sind, können auch die damit in Verbindung stehenden Werbungskosten (also auch Bewerbungskosten) nicht abgesetzt werden, § 3c EStG.

Gruß

Peter

…richtig - kommt jedoch drauf an ob gem. DBA versteuert wird - Einkünfte sind aber wahrscheinlich in D. nicht zu versteuern…

Gruß Inder

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Vielen Dank für eure Antworten
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