Hallo.
Kann ich Flug- und Übernachtungskosten bei der Steuer als Werbungskosten absetzen, die mir für ein Bewerbungsgespräch in England entstehen?
mfg,
Andreas
Hallo.
Kann ich Flug- und Übernachtungskosten bei der Steuer als Werbungskosten absetzen, die mir für ein Bewerbungsgespräch in England entstehen?
mfg,
Andreas
klar, wenn entsprechende nachweise vorliegen und du keine 2 wochen urlaub „drangehängt“ hast…ferner kannst du noch die pauschalen für verpflegungsmehraufwand ansetzen…
gruß inder
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Vermutlich nicht !!!
Da die Einkünfte in England in Deutschland vermutlich nicht zu versteuern sind, können auch die damit in Verbindung stehenden Werbungskosten (also auch Bewerbungskosten) nicht abgesetzt werden, § 3c EStG.
Gruß
Peter
…richtig - kommt jedoch drauf an ob gem. DBA versteuert wird - Einkünfte sind aber wahrscheinlich in D. nicht zu versteuern…
Gruß Inder
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Vielen Dank für eure Antworten
Vielen Dank für eure Antworten.