Hallo Ihr Wissenden in Sachen Lohnsteuerjahresausgleich,
kann jemand Werbungskosten, die ihm im Jahr 2006 entstanden sind jetzt noch nachträglich für seinen Jahresausgleich 2007 geltend machen, oder sind diese quasi verfallen?
Angenommene Lage, jemandem sind im Jahr 2006 viele Bewerbungskosten (Bewerbungsmappen, Portokosten, Fahrkosten zu potentiellen Arbeitgebern etc.) entstanden, kann er diese jetzt - 2008 - in seinem Lohnsteuerjahresausgleich 2007 eintragen?
Danke für Eure Antworten!
Blümchen
guten morgen,
den begriff „lohnsteuerjahresausgleich“ gibt es in dem sinne schon sehr lange nicht mehr; wir reden vielmehr von der einkommensteuererklärung. und hier gilt nach § 11 des einkommensteuergesetzes das zu- und abflussprinzip. maßgeblich ist danach immer das kalenderjahr, in dem die entsprechenden ausgaben entstanden sind. ergo gehört 2006 ausschließlich nach 2006 usw. unbenommen bleibt es dir, einen antrag auf änderung des bescheides des 2006er jahres zu stellen. aber auch hir dürfte der erfolg vage sein. das amt wird grobes verschulden zu prüfen haben.
Vielen Dank für die Info,
Hintergrund dieses angenommenen Falles war, das man 2006 keine Steuererklärung machen konnte, weil man lediglich ein Praktikum abolviert hat, bei dem keine Steuern gezahlt werden. Es ist aber in diesem Jahr einiges an Bewerbungskosten angefallen, was man dann wohl aus der eigenen Tasche finanzieren muss.
Grüße
Blümchen
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dann Steuererklärung machen
für 2006 !
auch wenn kein Einkommen da war, stellt das Finanzamt dann die negativen Einkünfte als Verlustvortrag fest. Dieser Verlustvortrag mindert das Einkommen der Folgejahre.
Gruß
Lawrence
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Wenn noch keine ESt-Erklärung abgegeben wurde, dann ist es möglich (eben durch Abgabe der Steuererklärung)
Sollte bereits ein ESt-Bescheid für 2006 ergangen sein und die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen sein, so ist es idR nicht mehr möglich (zwar neue Tatsache, aber wohl grobes Verschulden des Stpfl.)