Sind Werbungskosten der Frau auch absetzbar, wenn Sie nicht berufstätig ist ?
Die Frau will nach langer Zeit der Kindererziehung wieder arbeiten. Die Kosten für eine Stellenanzeige, Bewerbungsphoto, sowie Berufskleidung können nachgewiesen werden, aber Sie hat noch keine passende Stelle gefunden. Können diese Kosten geltend gemacht werden ? Muss die Frau eine gesonderte Anlage N ausfüllen ? Sie hat aber kein Einkommen ? Oder kann das auf der Anlage N des Ehemanns stehen ?
wie kann man berufskleidung benötigen, wenn man nicht arbeitet???
Sie hat sich die Berufsbekleidung gekauft bevor Sie einem Job hat.
Stellenanzeige aufgegeben, Bewerbungsphotos gemacht, Berufsbekleidung für 500 Euro gekauft - aber keinen passenden Job gefunden.
Können diese Kosten abgesetzt werden ?
Bersufskleidung: kommt drauf an.
Rest: Ja!
Wenn ja - auf welcher Anlage N ? Die Frau hat kein steuerpflichtiges Einkommen auf Lohnsteuerkarte ?
Packe ich diese Werbungskosten auf die Anlage N des Mannes ?
Und die vorab gekaufte Berufsbekleidung - unter welchen Umständen kann Sie geltend gemacht werden ???
Hallo,
einfach eine Anlage N für die Ehefrau nehmen und auf der Rückseite die Ausgaben eintragen - ggf. eine kurze Erläuterung warum die Berufskleidung nötig war, obwohl kein Job! Hat sie denn jetzt einen Job? Das könnte man dann noch angeben!
E.
Danke - guter Tip ! Kann man(n) ausprobieren !