Werbungskosten

Hallo liebe www-ler,

Man betrachte sich folgenden Fall:

Ein Ehepaar hat die Steuerklassenkombi III/V. Er ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie hat einen 400€-Job, dem sie jedoch nicht das ganze Jahr nachgeht (Elternzeit). Sie werden steuerlich gemeinsam veranlagt.

Nun die Frage: Wie hoch ist insgesamt der Werbungskostenpauschbetrag? Können da beide jeweils 920€ beanspruchen, sprich in Summe 1840€? Oder wie ist das?

Gruß
Daniel

nur der Ehemann hat den FB von 920,–, denn die Ehefrau hat einen Minijob, der in der ESt-Erklärung nicht erscheint!

Bekommt sie Elterngeld? Wenn ja, wird bei der Berechnung des Steuersatzes über den Progressionsvorbehalt der WK-Pauschbetrag von 920,-- abgezogen.

Lia

Ja richtig, beide.
Und entgegen der Aussage von schlauelia kann ein 400€ Job durchaus versteuert werden müssen.

Gruß
Granini