Hallo liebe www-ler,
Man betrachte sich folgenden Fall:
Ein Ehepaar hat die Steuerklassenkombi III/V. Er ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie hat einen 400€-Job, dem sie jedoch nicht das ganze Jahr nachgeht (Elternzeit). Sie werden steuerlich gemeinsam veranlagt.
Nun die Frage: Wie hoch ist insgesamt der Werbungskostenpauschbetrag? Können da beide jeweils 920€ beanspruchen, sprich in Summe 1840€? Oder wie ist das?
Gruß
Daniel