Zählt das nur für den Vertragserstabschluss oder auch für den Fall, dass der Bausparvertrag umgestellt wurde und dabei Gebühren anfielen?
Wenn das auch für den zweitgenannten Fall gilt, dann habe ich gleich eine weitere Frage: Darf man diese Kosten auch dann angeben, wenn die angefallenen Gebühren mit dem bereits gebildeten Kapital des Bausparvertrags verrechnet wurden?
oder auch für den
Fall, dass der Bausparvertrag umgestellt wurde und dabei
Gebühren anfielen?
ja
Wenn das auch für den zweitgenannten Fall gilt, dann habe ich
gleich eine weitere Frage: Darf man diese Kosten auch dann
angeben, wenn die angefallenen Gebühren mit dem bereits
gebildeten Kapital des Bausparvertrags verrechnet wurden?