Werbungskosten Absetzbarkeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Alleinverdiener in Steuerklasse 3, meine Frau ist jetzt nach der Familienphase wieder Arbeitssuchend gemeldet und macht einen halbjährigen Weiterbildungskurs finanziert durch die Agentur für Arbeit. Bis dato hat sie nur Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung bis max 400€. Meine Frage: kann ich Werbungskosten wie Bewerbungsfotos und Software etc. welche meine Frau ausgibt in unserer gemeinsamen Steuererklärung geltend machen?

Für eine Antwort bedanke ich mich schon im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen
F.J. Rick

Hallo beschreibe die Kosten und den Grund. Den Gesamtbetrag kannst du dann in die Anlage N der Ehefrau als Gesamtsumme eintragen.
Lehrgangskosten
Porto usw.
Telefonkosten
Reisekosten pro KM 0,30 /km hin und zurück
Bei mehr als 8 Std. Abwesenheit von zu Hause je Tag 6€ usw-
Gruß MB

Hallo Rick,

Werbungskosten bei Anlage N können zu negativen Einkünften führen wenn die Aufwendungen berufsbezogen sind und nicht erstattet werde!
Grüße Fred

Hallo Ricky Rick

Ich kenn mich leider in Deutschland nicht mit dem Steuerrecht aus. Gruss

Wenn sich die Kosten auswirken sollen, setzten Sie sie als Sonderausgaben ab. Mantelbogen Seite 3 oder 4 (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung). Nach §10 (1) Nr. 7 EStG sind max. 4.000 Euro pro Jahr abzugsfähig.

Ausgaben für Werbungskosten kann nur derjenige geltend machen, dem diese Ausgaben als Werbungskosten dienen und der diese letztendlich auch getragen hat. In der Praxis spielt dieses Problem aber ehrlich gesagt so gut wie keine Rolle. Man müsste sich ggf. mit dem Argument behelfen, dass die Ehefrau die Kosten nur ausgelegt habe.

Einkommensteuer ist immer Personenbezogen. Also Werbungskosten für die Ehefrau auch dort eintragen. Wenn diese heuer nicht zu tragen kommen, dann können dies vorweggenommene Werbungskosten für das Folgejahr sein.

Für Bewerbungsmappen kann auch der einfachheit halber ein Pauschbetrag von 5,00 EUR angesetzt werden, wenn eine Liste beigefügt ist.

Warum wurde kein Antrag auf Erstattung der Werbungskosten beim Arbeitsamt gestellt?