Werbungskosten AG zahlt hälftig, Rest vom Gehalt

Hallo zusammen!

Für das nächste Quartal wird eine Fortbildung geplant. Der AG unterstützt und übernimmt die Hälfte der Kosten. Der AN Anteil (EUR 300,-/mtl.) soll als Werbungskosten angesetzt werden. Zudem soll vom Finanzamt ein Freibetrag eingetragen werden, weil die Werbungskostenpauschale überstiegen wird.

Der Vertrag entsteht aber zwischen dem AG und der Uni. Rechnungsempfänger ist also nicht der AN, sondern der AG. Der AN- Anteil an den Fortbildungskosten soll vom Gehalt abgehalten werden.

Kann der AN- Kostenanteil dennoch wie oben skizziert geltend machen?

Oder gibt es Alternativen?

Besten Dank im Voraus!

Bud Fox

Hallo,

wenn die Kosten vom Gehalt abgezogen würden wäre es wichtig dass es vom netto und nicht vom brutto abgezogen wird da andernfalls ein WK-Abzug seitens des FA versagt werden könnte.

Ansonsten wären die Kosten, auch wenn der Vertrag zwischen AG und Fortbilder zustande kommt, beim AN als WK abziehbar.

MfG