Hallo zusammen,
ich habe demnächst vor als Kleinunternehmer ein Gewerbe(Ohne Gewerbesteuer) als Promoter zu beantragen. Nebenbei bin ich noch Azubi (der Betrieb hat meine Anfrage schon genehmigt) und bekomme daher noch zusätzliches Gehalt. Allein mit meinem Azubigehalt komme ich über die 8004€ und muss somit Steuern zahlen. Jetzt möchte ich ja möglichst wenig an das Finanzamt abdrücken und versuche somit mein zu versteuerndes Einkommen gering zu halten. Gibt es als Kleinunternhemer auch so etwas wie einen Werbungskostenpauschbetrag, bzw. kann ich den auch bei meinem Gewerbe geltend machen, oder nur bei meinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, was ich als Promoter alles absetzen kann? Sprit und Übernachtungskosten sind klar, aber wie sieht es etwa mit Handy , Telefon/Internet Rechnung (und in welcher Höhe) bzw. zB einem neuen Laptop/ Ipad aus?
Vielen Dank im Vorraus für jede hilfreiche Antwort 
Hallo Manta008,
Werbungskosenpauschalen gibt es nicht.
Du kannst alle Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe stehen.
KF: Alle Kosten ( Abschreibung - Vers. usw. ) versuchen, in jedem Fall sofort Fahrtenbuch führen zum Nachweis
Tel. - Internet - und ähnliches versuchen, evtl. nur anteilig; hier ist das FA kleinlich, da die Trennung Privat - Gewerbe schwer möglich ist ( z.B. Verbindungsnachweise beim Handy )
Bürokosten nicht vergessen.
MfG
Stefan Seidel
das ist ja mehr als nur eine Frage. Ich vermute, dass weitere folgen werden.
Deshalb empfehle ich:
Die „Steuertipps von akademische arbeitsgemeinschaft“
mehr Informationen dazu gibt es unter:
www.steuertipps.de
es ist ein Nachschlagewerk, das durch updates immer auf den neuensten Stand gebracht wird.
Super schonmal vielen Dank für diese Info!
Nochmal zu den Telefon/Internet/Handyrechnung? Ich werde nicht jeden Monat Aufträge von meiner Agentur erhalten, also gibt es sicherlich einige Monate ohne Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Da ich ja an diese Verträge gebunden bin, kann ich schlecht einen Monat ausfallen lassen.
Bei einem Handyvertrag von z.B 20€ mtl. könnte ich theoretisch dies anteilnahmig berechnen, beispielsweise 5€ mtl. und dies auf das Jahr hochrechnen und somit 60€ als Ausgaben ausgeben?
Vielen Dank!
Kleinunternehmer ohne Gewerbesteuer verstehen ich nicht, soll wohl Umsatzsteuer heißen?
Bei dem Gewerbe gibt es keinen Pauschbetrag, sondern alle Ausgaben und Einnahmen fliessen in die EÜR. Zu den Aufwendungen gehören ALLE Dinge, die dazu benötigt werden, um die Gewinnabsicht in die Tat umzusetzen. Allerdings würde ich die Kirche im Dorf lassen und nur die glaubhaften Ausgaben geltend machen.
Hallo,
ja sorry sollte Umsatzsteuer heißen 
Ja natürlich nur das, was ich auch für das Gewerbe benötige. möchte kein Stress mit dem FA! Dann könnte ich doch aber sicherlich Telefon/Handy/Internet anteilnahmig angeben, zB. 1/4 meiner normalen Rechnung, da ich es ja auch selbstverständlich nicht nur ausschließlich gewerblich nutze.
Vielen Dank!
Genau so kann man es machen, beim Telefon und Handy habe ich unterschiedliche Nummern.
Hallo Manta008!
Hast Du Dich schon mal im Forum von promotionbasis.de umgesehen? Dort findest Du alles was Du zum Thema „Kleinunternehmer“ und „Promoter“ wissen musst und kannst Dich zu dem Thema mit „alten Promoter-Hasen“ austauschen! :o http://www.promotionforum.de/ftopic6900.html
Viele Grüße aus Kiel!
Julia vom PB-Team
Hallo,
einen Pauschbetrag gibt es nicht. Sie müssen eine sog. Einnahmen-Überschuss Rechnung erstellen (entsprechendes Formular gibts beim Finanzamt). Grundsätzlich sind alle Kosten die beruflich anfallen abzugsfähig (Flatrate, Bürokosten, Gebühren, etc). Wurde ein Wirtschaftsgut angeschafft (PC, I Phone, Büromöbel etc.) sind diese auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen und wirken sich als Abschreibung auf den Gewinn aus.
Hallo Manta008,
nochmals ganz einfach:
Du kannst alle Kosten absetzen, die
n a c h w e i s l i c h für Deine Gewerbetätigkeit entstanden sind.
Wie willst Du bei einem Handy-Vertrag die Kosten nachweisen, die mit der gewerblichen Tätigkeit zusammen hängen.
Man könnte versuchen, die monatlichen Gebühren über den Einzelverbindungsnachweis auf das einzelne Gespräch aufzuteilen; aber es bleibt das Problem, nachzuweisen, daß der Gesprächspartner auch mit dem Gewerbe zusammen hängt.
Ich glaube, dies wird sehr schwierig.
Beispiel:
Ich war vor Jahren einige Zeit arbeitslos und habe mir aus diesem Grunde jeweils am Wochende alle Zeitungen gekauft, in denen vernünftige Stellenanzeigen stehen
FAZ - Frankfurter Rundschau - Süddeutsche Z. u.a. ).
Kein steuerlicher Abzug, da der Allgemeinteil auch in diesen Zeitungen überwiegt.
Daher nochmals mein Tipp:
-
alle Belege sammeln
-
Kosten für Bereiche, die privat und gewerblich
genutzt werden, detailliert aufzeichnen, um dem FA
nachweisen, was gewerblich ist.
MfG
Stefan Seidel
Da kenne ich mich leider gar nicht aus, sorry.
Ich abe nochmal ne Frage zu dem Fahrtenbuch.
Muss ich das wirklich lückenlos führen? Also da ich wirklich nur vielleicht 1-2 Aufträge im Monat habe und einige Monate sogar gar keine, wollt ich wissen, ob ich wirklich auch alle privaten Fahrten notieren muss. Oder reicht es, wenn ich wirklich nur die meine Aufträge für die Agentur dokumentiere(sind ja auch alle in den Rechnungen nachgewiesen).
Zudem les ich unterschiedliches, ob es elektronisch also via Excel oder schriftlich gemacht werden muss.
Vielen Danks schonmal!
Ich abe nochmal ne Frage zu dem Fahrtenbuch.
Muss ich das wirklich lückenlos führen? Also da ich wirklich nur vielleicht 1-2 Aufträge im Monat habe und einige Monate sogar gar keine, wollt ich wissen, ob ich wirklich auch alle privaten Fahrten notieren muss. Oder reicht es, wenn ich wirklich nur die meine Aufträge für die Agentur dokumentiere(sind ja auch alle in den Rechnungen nachgewiesen).
Zudem les ich unterschiedliches, ob es elektronisch also via Excel oder schriftlich gemacht werden muss.
Vielen Dank im vorraus!
Hallo Manta008,
ich empfehle ein schriftliches Fahrtenbuch; diese bekommst Du in jedem Schreibwarengeschäft und sind garnicht teuer.
Mit Exel wäre ich vorsichtig; hier kann man Eintragungen ändern; und das sieht das FA garnicht gerne.
Ich weis von Bekannten, die im Umkehrschluß ( Firmenwagen – zur privaten Nutzung ) sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben, obwohl der private Kleinwagen zu Hause in der Garage stand ( nachweislich ).
Gehe doch einfach zum FA hin und bespreche dies; das FA darf nicht nur Steuern erheben sondern muß auch in einem gewissen Maße aufklären.
Ich habe auf diesem Weg immer sehr gute Erfahrungen gemacht.
Begründung: Soll ich ihnen Unterlagen einreichen, die ihnen nicht gefallen ?? Sie lehnen ab, ich widerspreche, wir haben beide Arbeit, die wir uns sparen können.
MfG
Stefan Seidel
Alles klar
vielen dank!
noch ein schönes wochenende!
Hallo,
wenn Sie nur 2mal im Monat unterwegs sind reicht es aus, wenn Sie eine handschriftliche Liste mit diesen FAhrten führen und diese Fahrten mit 0,30 € / gefahrenem Km abrechnen.
Hallo,
Hallo zusammen,
ich habe demnächst vor als Kleinunternehmer ein Gewerbe(Ohne
Gewerbesteuer) als Promoter zu beantragen. Nebenbei bin ich
noch Azubi (der Betrieb hat meine Anfrage schon genehmigt) und
bekomme daher noch zusätzliches Gehalt. Allein mit meinem
Azubigehalt komme ich über die 8004€
Glückwunsch schon einmal dazu 
und muss somit Steuern
zahlen. Jetzt möchte ich ja möglichst wenig an das Finanzamt
abdrücken und versuche somit mein zu versteuerndes Einkommen
gering zu halten. Gibt es als Kleinunternhemer auch so etwas
wie einen Werbungskostenpauschbetrag, bzw. kann ich den auch
bei meinem Gewerbe geltend machen, oder nur bei meinen
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
Jetzt stellt sich mir noch die Frage, was ich als Promoter
alles absetzen kann? Sprit und Übernachtungskosten sind klar,
aber wie sieht es etwa mit Handy , Telefon/Internet Rechnung
(und in welcher Höhe) bzw. zB einem neuen Laptop/ Ipad aus?
Vielen Dank im Vorraus für jede hilfreiche Antwort 
Es gibt einige Branchen wo es auch pauschale Betriebsausgabensätze gibt. Bei Gewerbe spricht man nicht von Werbungskosten, sondern von Betriebsausgaben. Dies sind alle Ausgaben die durch den Betrieb veranlasst werden, also auch Telefonkosten und Büroausstattung. Bei weiteren Fragen einfach Fragen, AoG, Björn