Liebe Experten,
wenn Werbungskosten im Form von Ausbildungskosten nicht direkt im Jahr danach geltend gemacht wurden verfällt dann der Anspruch?
Beispiel das Studium dauerte bis April 2011 an, in der Steuererklärung wurden aber die Kosten für das Studium nicht geltend gemacht und somit auch kein Verlustvortrag eingetragen. Verfällt nun der Anspruch dies abzusetzen?
Wenn der Anspruch nicht verfällt: Wie können diese Kosten nachgewiesen werden? Bescheid Studiengebühren, Pauschale für Verpflegung etc.
Vielen Dank