Moin!
Mal eine (für die meisten hier sicherlich einfache) Frage:
Neuerdings muss man ja die Werbungskosten ab 2013 beantragen. Gilt das auch für die Werbungskostenpauschale, oder wird die weiterhin bei der Steuererklärung beachtet?
Gruß
Andreas
Moin!
Mal eine (für die meisten hier sicherlich einfache) Frage:
Neuerdings muss man ja die Werbungskosten ab 2013 beantragen. Gilt das auch für die Werbungskostenpauschale, oder wird die weiterhin bei der Steuererklärung beachtet?
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
bezieht sich Ihre Frage auf die Berücksichtigung eines Freibetrages bei der Berechnung der Lohnsteuer (Lohnsteuerabzugsmerkmale)? Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf jeden Fall weiterhin bei der EInkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt. Dazu bedarf es keines Antrags. Bei einem Antrag auf einen Freibetrag zum Lohnsteuerbazug müssen die gesamten gewünschten Werbungskosten belegt werden, auch die, soweit der Arbeitnehmerpauschbetrag noch nicht überschritten wird.
Viele Grüße und Alles Gute
Hallo!
Ja, es geht um die Einkommensteuer, die ja jeder machen muss.
Wenn ich es also richtig verstehe, braucht man nichts zu unternehmen, wenn man keine Abzugsfähigen Ausgaben hat? Und was, wenn man einen neuen Job anfängt, und dafür die Entfernungspauschale braucht?
Hallo Andreas,
Anträge sind nur notwendig, wenn man bereits eine Minderung der Lohnsteuer vorab erreichen möchte bei der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber. Ansonsten werden alle Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abschließend geprüft und berücksichtigt. Dafür ist vorab kein Antrag notwendig. Das wäre auch unpraktikabel, da es Anfang des Jahres nicht ersichtlich ist, was im Jahr alles anfallen wird.
Viele Grüße
Ist der Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer nicht bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt? Dann müsste man keinen Freibetrag beantragen, wenn die tatsächlichen WK nicht höher sind.
Gruß, RHG.