Werbungskosten bei Abschluss Lebensversicherung

Hallo Forum,

ich habe eine Frage zum Alterseinkünftegesetz, nämlich zur Abzugsfähigkeit von Abschlusskosten einer Lebensversicherung.

Wenn ein Steuerpflichtiger eine Lebensversicherung abschliesst, so zahlt er unter Umständen eine Abschlußprovision direkt an den Makler.
Sind diese gezahlten Abschlusskosten Werbungskosten?

Ich habe dazu mittlerweile zwei gegenläufige Meinungen gehört. Die Finanzämter ziehen sich auf ein Urteil des Finanzgerichts München zurück, dass hier keine Werbungskosten sieht (FG München 14.03.2008).

Wichtige Fachblätter wie z.B. DStR bleiben aber bei der Darstellung, es handele sich um Werbungskosten, weil ja schließlich auch die Wertsteigerung der Versicherung bei Auszahlug zu versteuern sei.

Hat da jemand mal aktuelle Informationen für mich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Urteil des FG München das einzige in der Sache war. Es muss doch auch anderslautende Entscheidungen gegeben haben.

Gruß
Jens

Hallo,

ich habe eine Frage zum Alterseinkünftegesetz, nämlich zur
Abzugsfähigkeit von Abschlusskosten einer Lebensversicherung.

Wenn ein Steuerpflichtiger eine Lebensversicherung
abschliesst, so zahlt er unter Umständen eine
Abschlußprovision direkt an den Makler.
Sind diese gezahlten Abschlusskosten Werbungskosten?

Ich habe dazu mittlerweile zwei gegenläufige Meinungen gehört.
Die Finanzämter ziehen sich auf ein Urteil des Finanzgerichts
München zurück, dass hier keine Werbungskosten sieht (FG
München 14.03.2008).

Wichtige Fachblätter wie z.B. DStR bleiben aber bei der
Darstellung, es handele sich um Werbungskosten, weil ja
schließlich auch die Wertsteigerung der Versicherung bei
Auszahlug zu versteuern sei.

ich hoffe nicht dass du hiermit ausdrücken willst dass „die Finanzämter“ sich weniger auskennen als „wichtige Fachblätter“ :smile:

Ich selbst habe von so einem Fall mit den Werbungskosten (Wk) noch nie gehört.
Zum einen gehören zu Wk auch entsprechende steuerpflichtige Einkünfte. Diese liegen jedoch nicht vor da die Versicherung ja selbst nicht steuerpflichtig ist (aber da kann ich mich auch täuschen, da ich sowas eben noch nie in den Händen hatte *g*). Wenn, dann sind die entsprechenden ZinsEINNAHMEN, die evtl. aus der Lebensversicherung anfallen steuerpflichtig. Zu diesen Einnahmen können entsprechende Wk abgezogen werden (gibts aber nur noch pauschal mit 102 € / Jahr).
Zum anderen können die vollen Ausgaben zur Lebensversicherung Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt werden (als Sonderausgaben). Da glaube ich nicht dass „Provision“ auch noch abgesetzt werden kann.

LG