Arbeitnehmer A muss an einem bestimmten Arbeitstag von 8:30 Uhr bis ca. 20 Uhr in seiner Dienststelle bleiben. Kann er für diesen Tag eine Verpflegungspauschale berechnen?
Alternativ könnte er auch um 13 Uhr nach Hause fahren, dort weiterarbeiten und um 18 Uhr wieder in seine Dienstelle fahren. Da ihm dies 2 Stunden zusätzliche Fahrzeit verursacht bleibt er jedoch in der Dienststelle und arbeitet dort durch (siehe oben).
Arbeitnehmer A muss an einem bestimmten Arbeitstag von 8:30
Uhr bis ca. 20 Uhr in seiner Dienststelle bleiben. Kann er für
diesen Tag eine Verpflegungspauschale berechnen?
Nein, leider nicht.
Es gibt auch keine Verpflegungspauschale, sondern nur Verpflegungsmehraufwendungen.
Die können geltend gemacht werden, wenn man länger als 8 Stunden von seiner normalen Arbeitsstätte entfernt eingesetzt ist.
Alternativ könnte er auch um 13 Uhr nach Hause fahren, dort
weiterarbeiten und um 18 Uhr wieder in seine Dienstelle
fahren. Da ihm dies 2 Stunden zusätzliche Fahrzeit verursacht
bleibt er jedoch in der Dienststelle und arbeitet dort durch
Das kann er sich aussuchen.
Trotzdem kann an diesem Tag nur eine (!) Fahrt angegeben werden, mit der km-Pauschale sind auch zusätzliche Fahrten abgegolten.