Werbungskosten bei ausland ansässigen?

Hallo,
ich wollte nachfragen was für Werbungskosten kann ein deutscher Bauarbeiter gelten machen, der im Ausland (Polen) mit seiner Frau wohnt aber in Deutschland auf Montagen arbeitet. Alle Versicherungen und Steuer werden in Deutschland bezahlt.
Diese Person ist 56 Jahre alt, hat Steuerkarte 1, ist auch in Deutschland angemeldet. Das Finanzamt will die Heimfahrten (nach Polen)nicht anerkennen. Vielleicht kann mir jemand ein Buch dazu empfählen.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar
mfg
sandra

Hallo,

die Frage kann man so nicht beantworten.

Das hängt davon ab, ob er als Arbeitnehmer im Ausland tätig ist oder selbständig als „Subunternehmer“.

Wichtig ist auch,wieviel Tage im Jahr er in Deutschland tätig ist, wer die Vergütung zahlt oder trägt (Polnisches oder deutsches Unternehmen) oder ob die Vergütung von einer deutschen oder polnische Betriebsstätte gezahlt/getragen wird.

Das hängt davon ab, ob er als Arbeitnehmer im Ausland tätig
ist oder selbständig als „Subunternehmer“.

Hi,

ich geh mal bei „Steuerkarte 1“ von Arbeitnehmer aus! Also wird wohl
auch eine unbeschränkte Steuerpflicht in D vorliegen. Insoweit ist
die Frage, ob die Fahrten zwischen PL und D Werbungskosten sind. Das
sind sie nur, wenn eine ansetzbare doppelte Haushaltsführung besteht,
weil für Entfernungspauschale wohl die zeitweise Unterkunft in D in
Betracht kommt. Hier empfiehlt sich LStR 35

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?
query=QryRangeDetail&requestid=byioid&queryparam.po\_content.ioid=1325
2

Sorry, kann den Link nicht klickbar machen…

Ein eigener Hausstand wird in PL wohl vorliegen, dann dürften
Familienheimfahrten ansetzbar sein. Das wird wohl 1-4 Heimfahrten
mtl. sein.

Mfg vom

showbee

Na…ich weiß nicht, ob irgendeine Baufirma wirklich ins DBA Polen geguckt hat?