Werbungskosten bei Einkommen im Ausland

Hallo zusammen,
wenn Einkommen (z.B. unselbständige Arbeit) aus dem Ausland (mit DBA) bezogen wird, unterliegt es ja in D. nur dem Progressionsvorbehalt.
Kann man, um diesen zu mindern, auch Werbungskosten o.ä. wie z.B.
doppelte Haushaltsführung absetzen?

Danke für die Hilfe

Tom

Hi Tom,

selbstverständlich kannst du die Werbungskosten dafür angeben.

Den im Ausland bezogenen Arbeitslohn trägst du in die Zeile 13 der Anlage N ein, die dazugehörigen Werbungskosten musst du allerdings auf einem gesonderten Zettel angeben. Das Finanzamt trägt dann die Werbungskosten in die Zeile 56/57 ein, ganz rechts im grün unterlegten Bereich, in dem Feld mit der Kennziffer 57.

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C5750640_L20…

Gruß

Peter

Danke für die Hilfe.
Tom