hallo leute,
die familienkasse hat meine eltern wegen zurückzahlung des kindergeldes 2004 angeschrieben.
im jahr 2004 habe ich mit meinem nebenverdienst die grenze von 7680 € weit überschritten. mit den pauschalwerbungskosten komme ich nicht weiter.
zum glück hatte ich 2004 eine teure anschaffung eines komplett-rechnersystems getätigt und kann fahrtkosten etc. belegen, so daß ich meiner rechnung nach unter 7680€ sinke.
meine frage ist, ob ich den gasamtbetrag für den rechner aufeinmal geltend machen darf.
beim finanzamt sieht es da ja meines wissens nach anders aus.
die schreiben ja dann das ding über die x jahre ab.
wie handhabt das die familienkasse?
denn ohne abzug des rechners komme ich nicht unter den grenzbetrag.
kann ich hoffen oder müssen die 1848€ zurück.
vielen dank
gruß
bibip2k