Werbungskosten bei Familienkasse wg. Kindergeld

hallo leute,

die familienkasse hat meine eltern wegen zurückzahlung des kindergeldes 2004 angeschrieben.
im jahr 2004 habe ich mit meinem nebenverdienst die grenze von 7680 € weit überschritten. mit den pauschalwerbungskosten komme ich nicht weiter.
zum glück hatte ich 2004 eine teure anschaffung eines komplett-rechnersystems getätigt und kann fahrtkosten etc. belegen, so daß ich meiner rechnung nach unter 7680€ sinke.

meine frage ist, ob ich den gasamtbetrag für den rechner aufeinmal geltend machen darf.
beim finanzamt sieht es da ja meines wissens nach anders aus.
die schreiben ja dann das ding über die x jahre ab.

wie handhabt das die familienkasse?

denn ohne abzug des rechners komme ich nicht unter den grenzbetrag.

kann ich hoffen oder müssen die 1848€ zurück.

vielen dank
gruß
bibip2k

Hallo,

im Nachhinein lässt sich da kaum etwas gestalten.

Die Familienkasse berechnet das genauso wie das Finanzamt, sind ja schließlich auch die gleichen Gesetze.
Vielleicht solltest du überlegen, ob du nicht noch irgendwo Werbungskosten zusammenkratzen kannst, Fahrtkosten, Fachliteratur, etc.

Bei solchen Fällen ist es wichtig, dass man sich spätestens Anfang Dezember ausrechnet, ob man unter die magische Grenze kommt.
Wenn nicht, ist es immer noch besser, z.B. entsprechende Fachliteratur zu kaufen, das ist dann oft billiger als das erhaltene Kindergeld zurückzuzahlen, reines Rechenexempel.

Gruß

Peter