Werbungskosten bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo,

ein Paar hat im vergangenen Jahr geheiratet, er arbeitet Vollzeit und hat seit der Eheschließung die Lohnsteuerklasse 3. Sie ist vor der Eheschließung einer geringfügigen Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte nachgegangen. Die Lohnsteuerkarte wurde beim Arbeitgeber abgegeben und es wurde auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.

Da die Lohnsteuer ja nicht pauschal durch den Arbeitgeber abgeführt wurde, muss doch diese geringfügige Beschäftigung laut den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010 in der Steuererklärung aufgeführt werden, oder? Damit erhöht sich das gemeinsame Einkommen des Paares und die Steuerschuld würde steigen.

Wenn das der Fall ist, können dann für diese Beschäftigung Werbungskosten, wie die „Pendlerpauschale“ geltend gemacht werden?

Vielen Grüße
Patrick

ein Paar hat im vergangenen Jahr geheiratet, er arbeitet
Vollzeit und hat seit der Eheschließung die Lohnsteuerklasse
3. Sie ist vor der Eheschließung einer geringfügigen
Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte nachgegangen. Die
Lohnsteuerkarte wurde beim Arbeitgeber abgegeben und es wurde
auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.

Da die Lohnsteuer ja nicht pauschal durch den Arbeitgeber
abgeführt wurde, muß doch diese geringfügige Beschäftigung
laut den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010 in
der Steuererklärung aufgeführt werden, oder?

Ja.

Damit erhöht sich
das gemeinsame Einkommen des Paares und die Steuerschuld würde
steigen.

Ja.

Wenn das der Fall ist, können dann für diese Beschäftigung
Werbungskosten, wie die „Pendlerpauschale“ geltend gemacht
werden?

Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

zunächst vielen Dank für die Antwort. Ich hätte noch eine zusätzliche Frage, gibt es eine Begrenzung der Werbungskosten in Relation zum Einkommen? Beispielsweise 1000€ Fahrtkosten im Vergleich zu 2000€ Einkünfte aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis?

Viele Grüße
Patrick

…gibt es eine Begrenzung der Werbungskosten
in Relation zum Einkommen? Beispielsweise 1000€ Fahrtkosten im
Vergleich zu 2000€ Einkünfte aus dem geringfügigen
Beschäftigungsverhältnis?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald