Hallo,
ein Paar hat im vergangenen Jahr geheiratet, er arbeitet Vollzeit und hat seit der Eheschließung die Lohnsteuerklasse 3. Sie ist vor der Eheschließung einer geringfügigen Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte nachgegangen. Die Lohnsteuerkarte wurde beim Arbeitgeber abgegeben und es wurde auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.
Da die Lohnsteuer ja nicht pauschal durch den Arbeitgeber abgeführt wurde, muss doch diese geringfügige Beschäftigung laut den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010 in der Steuererklärung aufgeführt werden, oder? Damit erhöht sich das gemeinsame Einkommen des Paares und die Steuerschuld würde steigen.
Wenn das der Fall ist, können dann für diese Beschäftigung Werbungskosten, wie die „Pendlerpauschale“ geltend gemacht werden?
Vielen Grüße
Patrick