Werbungskosten bei GmbH-Beteiligung

Angenommen, jemand ist an einer GmbH beteiligt und hat in diesem Zusammenhang Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zu Meetings, Restaurantbesuche mit Kunden, Druckkosten), die er nicht unmittelbar über die GmbH laufen lassen möchte. Wie kann er diese dennoch in seiner Steuererklärung (Private) aufnehmen und insbesondere wo kann er das in der Steuererklärung eintragen?
Vielen lieben Dank,
Michaela

Guten Morgen an die Anderen!

Angenommen, jemand ist an einer GmbH beteiligt und hat in
diesem Zusammenhang Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zu
Meetings, Restaurantbesuche mit Kunden,

Eine GmbH Beteidigung ist nichts anders wie Aktien, meinst du ich
könnte mit BMW Kunden essen gehen und das absetzen (von denen
hab ich Aktien)?

Was sagt der Steuerberater der GmbH?

Gruß
Stefan

Vielen lieben Dank, klingt überzeugend, aber ich habe wohl vergessen zu erwähnen, dass es sich um einen Gesellschaftergeschäftsführer handelt, der die GmbH im Nebenberuf hat, hauptberuflich angestellt ist. Müßte denn hier nicht die Bewertung anders sein?
Er erhält noch kein Gehalt von der GmbH, da diese noch nichts bringt.
Bei einem „normalen“ Angestellten wären das WK.
Dann kann es doch eigentlich bei einem Gesellschaftergeschäftsführer nicht anders sein. Oder?
Kann ich nicht auch als Aktionär meine Nebenkosten zur Besuch der Hauptversammlung absetzen?! Dann muss das doch auch für die Fahrten zu Meetings mit der Gesellschaft gelten.

Lieben Dank, Michaela

Dann kann es doch eigentlich bei einem
Gesellschaftergeschäftsführer nicht anders sein. Oder?

Prinzipiell gebe ich dir Recht, mach ich sogar so, ob man allerdings
Werbungskosten gelten machen kann für ein Angestelltenverhältnis in
dem kein Gehalt erziehlt wird (daher auch keine Steuern daraus gezahlt
werden) weiß ich nicht.

Aber was ich gar nicht verstehe, wenn es doch eine GmbH ist dann
muß es doch auch einen Steuerberater geben. Wer hat denn die
Eröffnungsbilanz gemacht? Den kann man doch als GF dann mal fragen.

Gruß
Stefan

GmbH hat keinen Steuerberaterzwang
Hi !

wenn es doch eine GmbH ist dann
muß es doch auch einen Steuerberater geben

Lediglich bei der Gründung der GmbH ist ein Notar zwingend, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet.

Alle anderen Tätigkeiten darf der Geschäftsführer selbst machen, also Eröffnungsbilanz, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen.

In der Praxis ist es üblich, aber eben nicht vorgeschrieben, dass ein Steuerberater beauftragt wird. Über die verschiedensten Gründe für diese Maßnahmen ließe sich sicherlich trefflich streiten.

BARUL76

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Klar könnte man den Steuerberater fragen. Klar kann man die Kosten auch über die GmbH laufen lassen, will der G’terGf aber in meinem Fall nicht.
Gruß Michaela

Angenommen, jemand ist an einer GmbH beteiligt und hat in
diesem Zusammenhang Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten zu
Meetings, Restaurantbesuche mit Kunden, Druckkosten), die er
nicht unmittelbar über die GmbH laufen lassen möchte. Wie kann
er diese dennoch in seiner Steuererklärung (Private) aufnehmen
und insbesondere wo kann er das in der Steuererklärung

Steuerrecht ist kein Wunschkonzert. Was der GF will und was er tatsächlich kann, das sind Unterschiede.

Im Regelfall sind dies Werbungskosten aus nichtselbst. Arbeit bei einem angestellten Geschäftsführer oder Ges.-GF. Natürlich nur das, was ein Arbeitnehmer auch absetzen kann. Arbeitnehmer mit Festgehalt können z.B. keine Bewirtungskosten absetzen. Wenn die GmbH als Arbeitgeber nichts steuerfrei ersetzt, kann der GF sämtliche Kosten im Rahmen des § 9 EStG absetzen, soweit möglich.

Da er aber hier kein Gehalt erhält wird das alles sehr schwierig. Man müsste dies als vorweggenommene Werbungskosten deklarieren und ich glaube nicht, das hier das Finanzamt mitmacht.