Hallo miteinander,
ich habe zwei Fragen bzgl. der Werbungskosten beim Kindergeld.
- Es gibt dort diese GWG (geringen Wirtschaftsgüter) die man bis 410€ netto im Anschaffungsjahr komplett ansetzen kann.
Wenn ich mehrere GWG’s unter 410€ netto in einem Jahr kaufe, ob ich diese zusammenzählen muss? Oder jedes direkt ansetzen kann?
Beispiel:
Schreibtisch 300€
+Bürostuhl 200€
= Gesamt 500€
- Ich mache gerade eine Umschulung und wohne nicht mehr im Heimatort. Ich habe gelesen, dass man Heimfahrten ansetzen kann. Muss man dafür Vorraussetzungen erfüllen? Erst- oder Zweit-Wohnsitz in der Heimat. Und wie oft wird diese Strecke genehmigt? Jedes Wochenende? Wird nur Hin- oder auch Rückfahrt angesetzt?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, da es wirklich wichtig ist und dringend zum Jahresende.
Vielen Dank im Voraus.
Insgesamt muss ich Werbungskosten i.H.v. 800€ geltend machen damit wir das KG nicht zurückzahlen müssen. Bei weiteren Tipps und Anregungen zu Werbungskosten bin ich sehr erfreut.
Mfg!