Werbungskosten bei Kindergeld -GWG & Heimfahrten

Hallo miteinander,
ich habe zwei Fragen bzgl. der Werbungskosten beim Kindergeld.

  1. Es gibt dort diese GWG (geringen Wirtschaftsgüter) die man bis 410€ netto im Anschaffungsjahr komplett ansetzen kann.

Wenn ich mehrere GWG’s unter 410€ netto in einem Jahr kaufe, ob ich diese zusammenzählen muss? Oder jedes direkt ansetzen kann?
Beispiel:
Schreibtisch 300€
+Bürostuhl 200€
= Gesamt 500€

  1. Ich mache gerade eine Umschulung und wohne nicht mehr im Heimatort. Ich habe gelesen, dass man Heimfahrten ansetzen kann. Muss man dafür Vorraussetzungen erfüllen? Erst- oder Zweit-Wohnsitz in der Heimat. Und wie oft wird diese Strecke genehmigt? Jedes Wochenende? Wird nur Hin- oder auch Rückfahrt angesetzt?

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, da es wirklich wichtig ist und dringend zum Jahresende.
Vielen Dank im Voraus.

Insgesamt muss ich Werbungskosten i.H.v. 800€ geltend machen damit wir das KG nicht zurückzahlen müssen. Bei weiteren Tipps und Anregungen zu Werbungskosten bin ich sehr erfreut.

Mfg!

Hallo,
vorab, du kannst alles sehr gut auf der HP www.familienkasse.de unter Werbungskosten etc. nachlesen.
Dann…GWG kenne ich nicht. Meines Wissen kannst du beim KG keine Möbel ansetzen, vielleicht bei der Steuererklärung??
Also du kannst Fahrtkosten, evtl. Miete, Fachbücher, Arbeitsmittel, auch einen Laptop evtl., zumindest teilweise, Gewerkschaftbeiträge und und, allerdings immer nur gegen Quittungen.
Dann, Heimfahrten natürlich auch.
Aber warum 800 €??? Die Pauschale beträgt 920 € und wäre somit höher.
Versuch dich mal erst auf der HP durch zu kämpfen.
Gruß
juliatimlea

Hallo TaXa,

zu Punkt 1 kann ich Dir keine Antworten geben.

Zu Punkt 2 bräuchte ich erst nähere Informationen, damit ich Dir antworten kann?
Hast Du zwei Wohnsitze oder nur einen?
Bei zwei Wohnsitzen, wo ist der erste?

Grundsätzlich wird nur eine Fahrt (also Hin- oder Rückfahrt) genehmigt.

Gruß Ina

Hallo. Danke vorerst.

@juliatimlea: Ich komme schon über 920€ Werbungskosten und habe schlussendlich noch 800€ offen, die ich irgendwie ansetzen möchte. Ganz schön viel? Gibt es Ideeen ?

@ Ina: Ich habe nur einen Wohnsitz eingetragen, dort wo ich jetzt wohne und die Umschulung mache. (ca. 40km vom Elternhaus weg)

Hallo. Danke vorerst.

@juliatimlea: Ich komme schon über 920€ Werbungskosten und habe schlussendlich noch 800€ offen, die ich irgendwie ansetzen möchte. Ganz schön viel? Gibt es Ideeen ?

@ Ina: Ich habe nur einen Wohnsitz eingetragen, dort wo ich jetzt wohne und die Umschulung mache. (ca. 40km vom Elternhaus weg)
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Hallo TaXa,

Du kannst jeden Tag, den Du wegen der Umschulung unterwegs bist, eine Fahrt mit 0,30Euro pro KM ansetzen.
Hast Du also ca. 5km bis zur Umschulung mit dem Auto fährst und machst dies Mo-Fr. kannst Du 5x5km á 0,30Euro als Entfernungspauschale angeben.
Grundsätzlich kannst Du bei den Werbungskosten noch folgendes absetzen:

  • Pauschale für Arbeitsmittel 100,- Euro ohne Nachweis, mit Nachweis auch mehr
    Ansonsten sieht es ziemlich dünne aus, daß Du die restlichen 800,- Euro noch zusammen bekommst. Du kannst ja keine Kosten wie Reinigung von Dienstkleidung, Telefonkosten, berufliche Rechtschutzversicherung etc. absetzen.

Gruß Ina

Hallo,
also wenn du noch zuhause wohnen würdest, dann würdest du bei 2 x 40 km täglichem Pendeln vermutlich besser weg kommen…
Aber wenn du bereits als Wohnort den anderen angegeben hast, ist das wohl zu spät.
Gruß
juliatimlea

Verlasse dich nicht darauf, dass das Finanzamt die von dir angesetzten Beträge auch anerkennt. Du solltest besser weitere Belege beibringen und nicht allein auf Pauschalen und das Arbeitszimmer vertrauen.

Sicherlich lassen sich noch Belege über den Kauf von Fachliteratur und/oder Arbeitsmittel besorgen, damit die Höhe des angestrebten Abzugsbetrages auf jeden Fall erreicht wird.

Für die Heimfahrten und den Weg zur Arbeit/Ausbildung sollte man die Kosten ruhig großzügig bemessen, wenn man dabei innerhalb eines glaubwürdigen Rahmen bleibt.

GWG ist übrigens etwas verwirrend, da diese Regelung eigentlich für Gewerbebetriebe geschaffen wurde.

Für einen privaten Steuerpflichtigen halten die Finanzämter es meistens mit der Lösung, die Anschaffungen in der Gesamtsumme anzuerkennen, den Betrag aber auf mehrere Jahre zu verteilen.

Einen Rechtsanspruch auf Anerkennung herzuleiten, dürfte sehr schwierig sein, da das Thema „häusliches Arbeitszimmer“ die Rechtsprechung seit Jahrzehnten strapaziert und immer wieder neu ausgelegt wird. Also Vorsicht!

Trotzdem viel Glück und einen guten Rutsch!

Steve-HH