Hallo www!
Wie müssen bei der Steuererklärung Fahrtkosten für die Entfernungspauschale/Werbungskosten angegeben werden, wenn Hin- und Rückfahrt nicht identisch sind?
Angenommen, ein fiktiver Steuerzahler Max Schluck besitzt einen Hauptwohnsitz und eine Unterkunft in der Nähe des Arbeitsortes. In der Anlage N der Steuererklärung wird nun nach Arbeitsorten gefragt sowie nach der Anzahl der Fahrten dorthin.
Max Schluck fährt nun Montags vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort und Freitags zurück, die restlichen Wege legt er nur zwischen Arbeitsort und Unterkunft zurück, also wie folgt:
Mo vom Hauptwohnsitz zum Arbeitort - zurück zur Unterkunft
Di von der Unterkunft zum Arbeitsort - zurück zur Unterkunft
Mi von der Unterkunft zum Arbeitsort - zurück zur Unterkunft
Do von der Unterkunft zum Arbeitsort - zurück zur Unterkunft
Fr von der Unterkunft zum Arbeitsort - zurück vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz
Wie muss Max Schluck diese Fahrten in der Steuererklärung angeben?
Ist es korrekt (und für ihn vollständig steuerreduzierend) wenn er einträgt:
1 Fahrt zum Arbeitsort (mit Sternchen-Notiz: vom Hauptwohnsitz aus), $viele km
4 Fahrten zum Arbeitsort (mit Sternchen-Notiz: von der Unterkunft aus), $wenige km
Wenn Max Schluck dann am Hauptwohnsitz ein Zimmer im Haus seiner Eltern bewohnt (keine eigene Küche/Bad, daher vermutlich (?) kein eigener „Hausstand“), ist diese Art der Abrechnung überhaupt geschickt so? Kann Max Schluck dennoch doppelte Haushaltsführung o. ä. abrechnen?