Hallo,
ein Unternehmen stellt einen Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug zur unbeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung. Der Mitarbeiter versteuert den Vorteil nach der Ein-Prozent-Methode.
Laut Urteil vom 16. Februar 2005 - VI R 37/04 sind mit der pauschalen Nutzungswertberechnung die Kosten für Garagenmieten am Wohnort als Betriebsausgaben absetzbar.
http://www.handelsblatt.com/news/Recht-Steuern/Meldu…
Wenn das Unternehmen für dem Mitarbeiter am Wohnort keinen Parkplatz mietet, und der Mitarbeiter das Fahrzeug auf seinem Privatparkplatz am Wohnort abstellt, müßte dies in der Folge bedeuten, dass der Mitarbeiter die Miete (bzw. bei Eigentum die Abnutzung und die Zinsen und sonstige anfallende Kosten) für den privaten Parkplatz als Werbungskosten absetzen kann.
Ist dieser Schluß richtig? Gilt das Urteil aus 2005 auch noch für die Veranlagungszeiträume 2007 und 2008?
Viele Grüße
Andi