Hallo,
V baut in Eigenleistung ein Doppelhaushälfte zur Vermietung. Er kauft dafür ein Grundstück, welches ja nicht abschreibbar ist, und errichtet die Haushälfte. Er finanziert voll und nimmt einen Kredit in Höhe von 110.000 EUR auf. Als Herstellungskosten ergeben sich bei der Berechnung nur 90.000 EUR. Die restlichen 20.000 EUR Kredit gibt er für das Grundstück aus.
Nun will er bei der Steuererklärung die Zinsen als Werbungskosten geltend machen. Kann er die Zinsen nur für die 90.000 EUR geltend machen, die er als Herstellungskosten berechnet hat oder für die vollen 110.000 EUR?
Werden bei der 1. Variante ggf. die Zinsen im Verhältnis Grundstück-Gebäude einfach aufgeteilt?
Danke,
haaber73