Hallo,
Herr X besitzt eine Eigentumswohnung, die er seit 30 Jahren selbst nutzte.
Aus gesundheitlichen Gründen des Herrn X war im Sommer/Herbst des Jahres 2007 ein Wohnsitzwechsel erforderlich. Die Wohnung wurde von Herrn X also im gesamten Jahr 2008 nicht mehr bewohnt. Die Eigentumswohnung sollte eigentlich 2008 verkauft werden. Aus verschiedenen Gründen kam aber eine Verkauf nicht zustande.
Die Wohnung wurde dann mit Mietvertrag vom 15.7.2008 ab 1.10.2008 vermietet.
In der Einkommenssteuererklärung für 2008 werden daher erstmals „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ angegeben.
Klar ist, daß die Mieteinnahmen und Umlagen als Einkünfte anzugeben sind.
Wie sieht es aber mit den Werbungskosten (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenreinigung, Fahrstuhl Verwaltungskosten) aus.
Sind hier die gesamten Kosten für das Jahr 2008 anzugeben oder können Kosten nur anteilig geltend gemacht werden?
Schon mal vielen Dank
TrixiMaus