Werbungskosten: Entfernungspauschale für versch. Arbeitsstätten wo eintragen?

Hallo liebe Gemeinde,

einfach mal angenommen:

Herr X fängt im Mai bei einer Firma Y als Verkaufsleiter an, die fast 100 Fillialen hat.
Um möglichst viele Betriebsstätten kennenzulernen, reist er zu 8 versch. Fillialen. Ist am Abend immer daheim, übernachtet nirgends, bis auf eine Ausnahme.
Die weiteste ist 150km entfernt. Dort ist er 2 Wochen und übernachtet, fährt Montags hin und Freitags zurück.

Nun möchte Herr X die Entfernungspauschale in seiner Ekst Erklärung 2014 geltend machen.

Sind die 8 versch. Fillialen „erste Tätigkeitsstätte“, oder sind sie einzutragen unter „weiträumiges Tätigkeitsgebiet“.

Für die Firma Z, für die Herr X bis zu seiner Kündigung Ende März 2014 tätig war, würde er auch gern die Entfernungen geltend machen. Dort war er an einem Ort eingesetzt, der 40km entfernt war.
Diese Entfernung sollte unter „erste Tätigkeitsstrecke“ eingetragen werden?

Ich hoffe es ist alles verständlich beschrieben.

Gruß, Marcus