Moin in die Runde,
man nehme an, ein Angestellter Lohnsteuerklasse 1, nimmt innerhalb einer Umsetzung im Unternehmen einen Job an, der ca. 90km von seinem festen Wohnsitz (Wohneigentum) entfernt ist. Die Person sucht nach einer Lösung, nicht jeden Tag 180km Auto zu fahren. Zugverbindung käme auch infrage, kostet im Monat 220€. Wird diese Lösung genutzt, kann ja auch die KM Pauschale angesetzt werden.
Nun die Frage: Wenn der AG der Notwendigkeit der doppelten Haushaltsführung zustimmt, wieviel kann dann von der Miete geltend gemacht werden? Und nur Kaltmiete oder auch Nebenkosten? Und wie sieht das aus, wenn man eine WG nutzt?
Danke schon mal für eure Antworten
Cheers Topper