Hallo Wissende,
angenommen man arbeite in der Metallindustrie und mache nebenher eine Ausbildung zum Heilpraktiker (es geht definitiv nicht um mich) um sich später in dem Bereich selbstständig zu manchen, ergibt sich für mich folgende Frage:
Wie kann man die vollen Kosten der HP Ausbildung in seiner Steuererklärung geltend machen?
Gruß Ivo
vorweggenommene Betriebsausgaben
Hallo,
angenommen man arbeite in der Metallindustrie und mache
nebenher eine Ausbildung zum Heilpraktiker (es geht definitiv
nicht um mich) um sich später in dem Bereich selbstständig zu
manchen, ergibt sich für mich folgende Frage:
Wie kann man die vollen Kosten der HP Ausbildung in seiner
Steuererklärung geltend machen?
ich gehe davon aus, dass es sich um die zweite Ausbildung handelt, dann kann dies als vorweggenommene Betriebsausgaben anerkannt werden
siehe auch
http://www.steuer-newsletter.de/themen/rechtsprechun…
Was aktuelleres habe ich nicht gefunden, ich gehe davon aus, dass das auch noch jetzt der Rechtslage entspricht.
Es gibt bei späterer Arbeitsaufnahme als Arbeitnehmer auch noch den entsprechenden Begriff der vorweggenommenen Werbungskosten…
Da die Urteile des BFH sehr große Abzugsmöglichkeiten einräumten, hat der Gesetzgeber gegengesteuert mit einer gesetzlichen Neuregelung ab 1.1.2004
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Viele Grüße
C