Werbungskosten / Freibetrag

Hallo,

mal ne Frage: Person X hat ab 1.7. nachweisbare Werbungskosten allein für den Weg Wohnung/Arbeit von knapp 500 Euro monatlich. Dies möchte er sich in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Nachweise für die Kosten lassen sich einfach beibringen.

Nun hat Person X mal gehört, dass man die Kosten für den Arbeitsweg zwar im Prinzip ab dem 21. Kilometer Entfernung von der Steuer absetzen kann, aber nur bis 4.500 Euro jährlich.

Stimmt das ? Wenn ja:

  • steht das so im Gesetz oder ist das eine Rechtsprechung eines Gerichts, die hoffentlich höchstrichterlich geprüft ist ?
  • Wie beantragt man dann den Freibetrag ? Mit der korrekten Summe oder schreibt man gleich 4.500 rein ?

Gruss Hans-Jürgen
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Die Grenze von 4.500 € die gibt es und zwar gilt diese, wenn man mit anderen Verkehrsmitteln als dem eigenen oder zur Nutzung überlassenden PKW zur Arbeit fährt.

Und das alles steht im Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Fährt man also mit dem PKW zur Arbeit, sind die Werbungskosten unbegrenzt absetzbar, soweit die Fahrten glaubhaft nachgewiesen werden können, z.B. durch TÜ-Bescheinigungen, aus denen die Kilometerleistung ersichtlich ist.

In die Berechnung fließen dann nur die Kilometer ab dem 21. ein, es sei denn, man wünscht die volle Berücksichtigung. Das hat jedoch den Nachteil, dass Rückzahlungen mit Zinsen zu erfolgen haben.

Die Werbungskosten berechnen sich wie folgt:

Anzahl Tage, an denen die Arbeitstätte aufgesucht wird X 0,30 X Kilometer ab dem 21. = Werbungskosten.

Hiervon werden noch der beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigte Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € abgezogen.

vielen Dank und * (owT)
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