Werbungskosten für Kindergeld nachträglich erhöhen

Hallo,
kurze Vorgeschichte: jemand hat seit Jahren Kindergeld beantragt, bekommen und mit der Werbungskostenpauschale unter die 7680 bzw 8004€ geschafft, da ja auch SV-Beiträge abzugsfähig sind.

Nach „neuem“ Urteil kann sich jemand als Dual Studierender seine kompletten SV-Beiträge zurückholen. Gleichzeitig erhöhen sich seine Einnahmen in den vergangenen Jahren über die Freigrenze und jemand müsste über Jahre das Kindergeld zurückzahlen.

WEiß jemand, ob es möglich ist, aufgrund der in 2010 geänderten REchtslage, nachträglich, also eher rückwirkend höhere (tatsächliche!) Werbungskosten anzugeben und abzusetzen? Versteht jemanden nicht falsch: Die Werbungskosten hatte jemand tatsächlich; musste sie aber nicht angeben um unter die Freigrenze zu kommen!

P.S. Sorry wegen der unpersönlichen Schreibweise :wink:

WEiß jemand, ob es möglich ist, aufgrund der in 2010
geänderten REchtslage, nachträglich, also eher rückwirkend
höhere (tatsächliche!) Werbungskosten anzugeben und
abzusetzen? Versteht jemanden nicht falsch: Die Werbungskosten
hatte jemand tatsächlich; musste sie aber nicht angeben um
unter die Freigrenze zu kommen!

Wenn die KiGe-Bescheide wg der SV-Beiträge geändert werden, können innerhalb der Einspruchsfrist die WK nachgewiesen werden.

P.S. Sorry wegen der unpersönlichen Schreibweise :wink:

Die ist hier Pflicht…

Auch beim Kindergeld gilt § 11 EStG
Hi !

Auch bei der Ermittlung der „Einkünfte und Bezüge des Kindes“ gilt das Zufluss- / Abflussprinzip des § 11 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html ).

Wenn also in den Vorjahren bestimmte SV-Beiträge tatsächlich gezahlt wurden, die jetzt wegen einer geänderten SV-Rechtspechung wieder erstattet werden, so dürfte dies auf die Zahlung in den Vorjahren keine Auswirkung haben. Lediglich im Jahr der Erstattung der Beiträge dürfte sich dies auswirken.

Sollte allerdings der Abzug der SV-Beiträge tatsächlich in den einzelnen Jahren zu korrigieren sein, können, wie bereits geschrieben wurde, während der Einspruchsfrist bei der Kindergeldkasse die bisher nicht erklärten Werbungskosten „nachgemeldet“ werden.

BARUL76

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Wenn die KiGe-Bescheide wg der SV-Beiträge geändert werden,
können innerhalb der Einspruchsfrist die WK nachgewiesen
werden.

gibt es dafür irgendwelche Regularien/ Richtlinien/ Gesetze oder ähnliches