Hallo,
kurze Vorgeschichte: jemand hat seit Jahren Kindergeld beantragt, bekommen und mit der Werbungskostenpauschale unter die 7680 bzw 8004€ geschafft, da ja auch SV-Beiträge abzugsfähig sind.
Nach „neuem“ Urteil kann sich jemand als Dual Studierender seine kompletten SV-Beiträge zurückholen. Gleichzeitig erhöhen sich seine Einnahmen in den vergangenen Jahren über die Freigrenze und jemand müsste über Jahre das Kindergeld zurückzahlen.
WEiß jemand, ob es möglich ist, aufgrund der in 2010 geänderten REchtslage, nachträglich, also eher rückwirkend höhere (tatsächliche!) Werbungskosten anzugeben und abzusetzen? Versteht jemanden nicht falsch: Die Werbungskosten hatte jemand tatsächlich; musste sie aber nicht angeben um unter die Freigrenze zu kommen!
P.S. Sorry wegen der unpersönlichen Schreibweise