Werbungskosten für Wohnimmobilie

Werbungskosten bei vermieteten Wohnimmobilie

Liebe Steuerexpertinnen und Steuerexperten,

Welche Werbunsgkostenregeln gelten wenn man 2011 eine Eigetumswohnung gekauft und diese vermietet ist.

Vorher wurde die Wohnung renoviert und eine neue Küche eingebaut.

Auf wieviel Jahre kann man

  1. die Renovierungskosten
  2. die Küche
  3. den Makler
  4. die Grundbuchkosten und
  5. die Grundsteuer

absetzen.

Mit der Bitte um kurze Rücmeldung bedanke ich mich ganz herzlich für Eure Meinung

Liebe Grüße und schönen Sonntag

G. aus München

Auf wieviel Jahre kann man

  1. die Renovierungskosten - 1 bis 5 Jahre
  2. die Küche - AfA auf 10 Jahre verteilen
  3. den Makler - gehören zu den Anschaffungsnebenkosten - also nur anteilig über AfA
  4. die Grundbuchkosten und - wie 3.
  5. die Grundsteuer - voll Werbungskosten im Jahr der Zahlung

absetzen.

Gerne - Lia

Zu 3. und 4.:
Die Anschaffungsnebenkosten (Makler, Grundbucheintragung, Notarkosten, Instandsetzungskosten usw) sind aufzuteilen auf Grund und Boden (nicht abzugsfähig, da Grund und Boden nicht abnutzbar) und Gebäude (im Wege der AfA -Absetzung für Abnutzung- als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig).)