Werbungskosten getrennt angeben bei versch. Jobs?

Liebe Steuerexperten!

Ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und weiß nicht weiter.

Ich habe Einkünfte aus einer Tätigkeit als Beamte sowie aus einer Selbständigkeit als Friseurin.
Die Arbeitsmittel, die ich dafür anschaffe, verwende ich teilweise sowohl in meinem Beamtenjob als auch im Salon (ich bin Friseurlehrerin).

Muss ich die getrennt angeben oder kommt das alles in einen Topf?

Wäre dankbar für Hinweise. Abitur fand ich einfacher als Steuererklärung…

Gruß, Fo

grüß dich,

wow, friseurin mit Abitur. ein traum…

zur frage: wenn die dinger für verschiedene Einkunftsarten genutzt werden, dann kann man das aus vereinfachungsgründen auch bei einer ansetzen, wenn sich daraus keine Veränderungen unterm strich ergeben (z.b. bei der Gewerbesteuer oder bez. des werbungskosten-pauschbetrages).

du kannst das aber auch einfach schätzen und dann beidseitig ansetzen.

gruß inder.

Ist heutzutage wahrscheinlich wirklich so. Mit dem, was die Abiturienten heutzutage nicht wissen, wären zu meiner Zeit 10 Leute durchgefallen. Das ist ja, was mir Angst macht. Irgendwann bauen sie die Brücke, über die ich im Alter zum Arzt gehen muss. Und der Arzt ist wer…?

Die Antwort von Inder habe ich nicht gelesen, da ich Kleinschreib nun mal nicht lesen möchte. Brücken und Ärzte…

Zum Thema:

In der gewerblichen Tätigkeit gibt es keine Werbungskosten. Da gibt es Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 (4) EStG).

Und um nun bewerten zu können, ob deine Ausgaben zu den WK oder zu den BA gehören, müsstest du schon genauer werden.