Hallöchen,
angenommen man arbeitet am Erstwohnsitz und fährt öfters mal zu seinen Eltern wo man kostenfrei ein Zimmer unterhält. Was lässt sich da so von der Steuer absetzen (Stichwort Fahrtkosten) und wieviel macht das Finanzamt so mit?
Danke
Hans
Hallo,
angenommen man arbeitet am Erstwohnsitz und fährt öfters mal zu seinen Eltern wo man kostenfrei ein Zimmer unterhält. Was lässt sich da so von der Steuer absetzen (Stichwort Fahrtkosten) und wieviel macht das Finanzamt so mit?
Wo sieht derjenige da einen Bezug zu steuerpflichtigen Einnahmen? Kosten der privaten Lebensführung haben nur in einem engen Rahmen etwas in der Steuererklärung zu suchen, Verwandtenbesuche gehören nicht dazu. Da müssten schon bestimmte Gestaltungen vorgenommen werden, um diese Fahrten geltend machen zu können.
Grüße
Guten Tag,
man ist ja nur wegen dem job umgezogen, wäre das nicht so würde man sich daheim scön einen faulen lenz machen
Verwandtenbesuche gehören nicht dazu. Da müssten schon
bestimmte Gestaltungen vorgenommen werden, um diese Fahrten
geltend machen zu können.
ja wie können die aussehen? darum gehts, finanzoptimierung.
vielen Dank!
Hallo Hans,
Hallöchen,
angenommen man arbeitet am Erstwohnsitz und fährt öfters mal
zu seinen Eltern wo man kostenfrei ein Zimmer unterhält. Was
lässt sich da so von der Steuer absetzen (Stichwort
Fahrtkosten) und wieviel macht das Finanzamt so mit?
wenn ich deinen Text so durchlese sehe ich dass nicht das Kind das Zimmer „kostenfrei unterhält“ (was sich schon in sich widerspricht) sondern die Eltern (die ja auch die Miete zahlen + Nebenkosten).
Von daher kannst das Kind alles was es an Aufwendungen bzgl. des Zimmers hast (nämlich: Nix) auch vollkommen beim Finanzamt absetzen.
Die Fahrtkosten natürlich nicht da hier die rechtliche Grundlage fehlt, schließlich liegt hier auch keine „doppelte Haushaltsführung“ vor da kein doppelter Haushalt vorliegt (wenn, hätte Kind ja auch zwei anständige Mietverträge und die könnten problemlos vom Finanzamt als Nachweis angefordert werden).
Somit ist nix mit „Beteiligung des Finanzamt / der Öffentlichkeit an meinen privaten Kosten“.
LG
Hallom,
falsche Begründung; ein Doppelhaushalt liegt so nicht vor, so dass sich das Finanzamt nicht mit ins Boot nehmen lässt.
Gruss
Iru
Hallo,
man ist ja nur wegen dem job umgezogen, wäre das nicht so
würde man sich daheim scön einen faulen lenz machen
Ja, viele gehen arbeiten und können sich keinen faulen Lenz machen. Und es gehört wohl zur Natur der Sache, dass Kinder irgendwann mal aus dem Hotel Mama ausziehen. Das ist die freie Entscheidung jedes Einzelnen. Die Umzugskosten hätten in diesem Rahmen durchaus etwas in der Steuererklärung zu suchen.
Verwandtenbesuche gehören nicht dazu. Da müssten schon bestimmte Gestaltungen vorgenommen werden, um diese Fahrten geltend machen zu können.
ja wie können die aussehen? darum gehts, finanzoptimierung.
Das ist keine Finanzoptimierung, sondern Steuergestaltung.
Das Stichwort doppelte Haushaltsführung war schon gefallen. Die Gestaltung wären also zwei vom Steuerpflichtigen geführte Haushalte. Zum Führen zählen dann also auch die Koten für so einen zweiten Haushalt. Und ob dass dann wirklich finanzoptimal wäre? Ansonsten bleibt es eben so wie bei allen anderen, dass weder der Verwandtenbesuche noch die Fahrt in den Urlaub (den man ja braucht, weil man sich keinen faulen Lenz macht) „abgesetzt“ werden kann.
Grüße
sehe ich genauso, vielen dank @ all