Hallo viva01,
sieh dir einmal den nachfolgenden Sachverhalt an, ich denke das könnte dir helfen.
LG Ines
Es war ein stetes Hin und Her in den vergangenen Jahren: Erst durften Absolventen ihre Studienkosten voll von der Steuer des ersten Jahres im Job absetzen, dann nicht mehr, dann gab es ein paar Klagen. Inzwischen ist das Geld, das man fürs Studium zahlt, nicht mehr Teil der „Werbungskosten“, sondern eine so genannte „Sonderausgabe“. Trotzdem: Wer sich rechtzeitig informiert, kann dank der Studienkosten Geld sparen.
Aktuelle Infos zur Absetzbarkeit der Studienkosten
Es gibt neue Hoffnung: Ende Oktober 2011 hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesfinanzhofs ausgehebelt, Studienkosten konnten also doch nicht abgesetzt werden. Die Koalition hatte nur die Möglichkeit erweitert, Ausbildungskosten als Sonderausgaben abzusetzen. Die Obergrenze wurde zum 1.1. 2012 von 4.000 Euro auf 6.000 heraufgesetzt. Sie können aber nicht auf spätere Jahre vorgetragen werden.
Momentan - also im März 2012 - ist ein neues Musterverfahren anhängig. Wenn du dein Studium von der Steuer absetzen willst, solltest du dich an dieses Verfahren „dranhängen“. Dazu machst du für 2011 eine Steuererklärung und reichst sie beim Finanzamt ein. Auf der ersten Seite des Mantelbogens kreuzt du die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Dort listest du die Studienkosten auf - als vorab entstandene Werbungskosten. Das Finanzamt wird das wahrscheinlich ablehnen. Daraufhin muss du Einspruch einlegen mit Verweis auf das Musterverfahren. Die Steuererklärung ruht dann bis zur Entscheidung.
Alternative A: Sonderausgabe Studium
Studienkosten sind jetzt „Sonderausgaben“, also Aufwendungen, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind. Maximal 6.000 Euro pro Jahr sind nun absetzbar - und zwar nur in dem Jahr, in dem sie aufgewendet werden. Wer während des Studiums also unter der magischen Einkommensgrenze von 7.664 Euro pro Jahr bleibt, dem gehen diese Sonderausgaben verloren.
Deine Eltern zahlen? Pech für dich
Wer mehr verdient, das Studium aber von den Eltern finanziert bekommt, hat ebenfalls Pech gehabt. In diesem Fall darf er die Kosten nicht absetzen, weil er sie ja nicht selbst bezahlt, und die Eltern dürfen das auch nicht, da es nicht ihre Ausbildung ist.
Alternative B: Hoffnung auf Werbungskosten
Offiziell wurde die Möglichkeit, Studienkosten als Werbungskosten abzusetzen, zwar abgeschafft. Vielleicht muss der Steuergesetzgeber hier aber nachbessern: Derzeit (2012) sind nämlich mehrere Verfahren zu dieser Frage vor dem Bundesfinanzhof anhängig. Das bedeutet: Studenten sollten für alle Jahre ab einschließlich 2005 eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie nichts oder wenig verdienen. Die Studienausgaben werden als Werbungskosten deklariert.
Einspruch einlegen - so geht’s
Gegen den Steuerbescheid des Finanzamts, das diese Werbungskosten nicht anerkennt, wird dann Einspruch eingelegt - mit dem Hinweis darauf, dass die Ausgaben Werbungs- und keine Sonderkosten sind und (nicht vergessen!) mit Verweis auf die anhängigen Verfahren (Aktenzeichen: VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07, VI R 31/07, VI R 49/07). Solange die nämlich nicht abgeschlossen sind, ruht der Einspruch - und wenn sie zugunsten der Studenten entschieden werden, liegen die passenden Steuererklärungen bereits vor. Wer bis dahin nach der Sonderkosten-Regelung abgerechnet hat, kann nachträglich nicht mehr auf die Werbungskosten-Variante umschwenken.