angenommen jemand hat brav bei allen Banken einen Freistellungsauftrag eingereicht, der auch nirgends überschritten wurde. Von keiner einzigen Bank kam bisher eine „Jahresbescheinigung über Kapitalerträge“ (kommt die nur dann wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder keiner erteilt wurde?)
Nun aber die eigentliche Frage: Man hat natürlich trotzdem jede Menge Werbungskosten wie z.B. Depotgebühren, Ausgabeaufschläge, Börsen-Software etc. Genügt es denn, in der Anlage KAP nur den Teil Werbungskosten auszufüllen?
„Ganz“ heißt in diesem Fall: Wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt werden, müssen alle erklärt werden. Auch die, auf die wegen ausreichenden Freistellungsauftrages keine Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist.
Von welchem Betrag sollten die WK bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, wenn die Einnahmen verschwiegen werden?
angenommen jemand hat brav bei allen Banken einen
Freistellungsauftrag eingereicht, der auch nirgends
überschritten wurde.
Prima, dann sind (falls nicht zu viel an Freistellungsaufträgen erteilt wurde) die Freigrenzen (Lediger/Ehepaar 1.421€/2.842€) auch nicht überschritten, und es sind keine Steuern zu zahlen.
Von keiner einzigen Bank kam bisher eine
„Jahresbescheinigung über Kapitalerträge“ (kommt die nur dann
wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht oder keiner
erteilt wurde?)
Für „nur ein Sparkonto“ kommt vermutlich keine Erträgnisaufstellung.
Sonst müssten die Dinger jetzt eigentlich eintrudeln.
Notfalls mal nachfragen!
Nun aber die eigentliche Frage: Man hat natürlich trotzdem
jede Menge Werbungskosten wie z.B. Depotgebühren,
Ausgabeaufschläge, Börsen-Software etc.
Wenn Du unter der o. g. Grenze bleibst, brauchst Du die Anlage KAP nicht auszufüllen.
Es lohnt auch nicht, die Werbungskosten aufzulisten, weil Du eh unter der Grenze bist.